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martindre: Offline
Beitrag Datum: 08.10.2004 Uhrzeit: 13:47 ID: 4967 | Social Bookmarks: Ich suche Information über die maximale Neigung einer befahrbaren Autorampe. Autos sollten in einem Gebäude in der 2. Etage ausgestellt werden. Die Garagenverordnung lässt 15 % Neigung zu - das Projekt an dem ich arbeite ist aber auf privatem Gelände, deswegen geht best. viel mehr als 15 % Neigung. Die Rampe würde sonst zu lang. Oder gibt es vielleicht andere Möglichkeiten. Ein normaler Autoaufzug wäre zu teuer. Vielen Dank mar |
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Social Bookmarks: Soweit ich weiß, darf die Steigung in kleineren, privaten Garagen 20% nicht übersteigen. Das wäre sicher auf auf Deinen Entwurf anwendbar. In öffentlichen Parkhäusern gelten die 15 %. Grundsätzlich hängt dieser Steigungsgrad aber sicher eher von der Größe und der Frequentierung als vom Parameter öffentliches/ privates Gelände. Vielleicht reichen Dir die 5 % mehr ja, um die Rampe einzupassen. Grüße, Samy | |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 08.10.2004 Uhrzeit: 15:29 ID: 4969 | Social Bookmarks: ... "Zur Überwindung von Höhenunterschieden und zur Erreichung der einzelnen Geschosse von Stellplatzanlagen gibt es verschiedene Rampensysteme. Die Neigung der Rampen soll 15%, bei Kleingaragen 20% nicht überschreiten. Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Rampen mit mehr als 5% Neigung muss eine waagerechte Fläche von >= 5m Länge liegen. bei Rampen für Personenkraftwagen eine bis zu 10% geneigte Fläche von >= 3m Länge. (...)" Neufert, 36. Auflage, Seite 445 Gruß Jochen |
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martindre: Offline
Beitrag Datum: 08.10.2004 Uhrzeit: 17:25 ID: 4971 | Social Bookmarks: ...danke für die Infos! Die Rampe liegt unter freiem Himmel. Gelten dann ebenfalls die 20% wie bei den Kleingaragen (wegen Schnee und Witterung und der folglichen Rutschgefahr)? Überlege ebenfalls, ob man die Höhendiff. durch ein Hubsystem lösen könnte. Das wäre Platzsparender. Vielleicht hat jemand von Euch sowas in der Art mal gesehen oder geplant. Danke mar |
Social Bookmarks: Der Neufert gibt auch dazu ganz gute Hinweise, und zwar in Bezug auf Laderampen für LKWs/ Industriehallen. Ist auch irgendwo bei den Parkhäusern in der Nähe... Viel Erfolg, Samy | |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 09.10.2004 Uhrzeit: 01:37 ID: 4978 | Social Bookmarks: Rampen von z.B. Tiefgaragen dürfen 20% nur haben, wenn Sie zugleich überdacht sind. Hat irgendetwas mit dem Winter zu tun und wo die Grenze liegt, kann ich jetzt auf Anhieb auch nicht sagen |
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