Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 16.09.2016 Uhrzeit: 19:38 ID: 55907 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, gemäß DIN 18340, Punkt 3.2 werden verschiedene Spachtelungen unterschieden: 3.21 Bei Decken- und Wandoberflächen aus Gipsplatten nach DIN 18161 und DIN EN 520, an die keine otpischen oder dekorativen Anforderungen gestellt werden, z.B. unter Belägen aus Fliesen und Platten, ist eine Grundverspachtelung auszuführen, die das Füllen der Stoßfugen sowie das Überziehen der sichtbarten Teile der Befestigungselemente umfasst. Überstehende Spachtelmasse ist abzustoßen. Werkzeugbedingte Grate sind zulässig. In Abhängigkeit vom gewählten Verspachtelungssystem sind gegegenenfalls Fugendeckstreifen als Bewehrung einzuarbeiten. 3.2.2 Bei Decken- und Wandoberflächen aus Gipsplatten nach DIN 18181 und DIN EN 520, die z.B. als Untergrund für matte, füllende Anstriche und Beschichtungen, für mittel- und grobstrukturierte Wandbekleidungen sowie für Oberputze mit Größtkorn über 1mm dienen, sind eine Grundverspachtelung gemäß Abschnitt 3.2.1 sowie eine Nachverspachtelung bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs der Spachtelung zur Plattenoberfläche auszuführen. Es dürfen keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben. Gemäß DIN handelt es sich hier um Nebenleistungen, bzw. alles was darüber hinaus geht ist eine besondere Leistung. Leider kann man dieser DIN nicht entnehmen, ob es sich bei den Differenzierungen um eine Q1, Q2, Q3 und/oder Q4 Spachtelung eigenet. Aktuell gehen ich davon aus, das 3.2.1 eine Q1 Spachtelung und 3.2.2 eine Q2 Spachtelung ist. Kann jemand hier weitere Informationen geben. Weiter gilt es folgendes Problem zu klären: Ausgeschrieben ist: "GK-Decke glatt ...Unterkonstruktion: Als Grund-/Traglattenkonstruktion aus verzinkten Stahlblech-Profilen einschl. zugelassenen Abhängern nach Herstellervorschrift und Gewicht. Beplankung: 1-lagig mit Gips-Bauplatten (GKB/Typ A), 12,5 mm dick Verspachtelung: Qualitätsstufe Q2 Einbaubereich: ….“ Nach meiner Auffassung und nach Interpretation oben genannter DIN ist die Verspachtelung eine Nebenleistung und muss nicht gesondert vergütet werden. Was denkt Ihr? Gruß – Blumenschein |
| |
|
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.07.2011
Beiträge: 106
Patrick123456: Offline
Beitrag Datum: 16.09.2016 Uhrzeit: 22:01 ID: 55910 | Social Bookmarks: Er muss eine Q2-Spachtelung machen wie in 3.2.2 beschrieben. Wenn es nur gestrichen wird würde ich Q3 machen. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 18.09.2016 Uhrzeit: 23:30 ID: 55914 | Social Bookmarks: Vielen Dank, und ist das eine Grund-; Neben- oder besondere Leistung? Danke für weitere Infos, Gruß -- Blumenschein |
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 23.09.2016 Uhrzeit: 17:32 ID: 55922 | Social Bookmarks: gemäß Merkblatt 2 -Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten- des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten bedeutet "Grundverspachtelung und Nachverspachtelung", wie von Dir vermutet, ganz klar Q2. In 3.4.1 steht: Trenn- und Montagewände sind als Einfachständerwände mit...sowie einer Verspachtelung nach Abschnit 3.2.2 (also Q2) herzustellen. |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
DIN 18340 Trockenbauarbeiten Abrechnung | Blumenschein | Planung & Baurecht | 0 | 11.01.2016 10:58 |