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Ausschreibung Stahlzargen Wanddicke Hallo zusammen, angenommen folgender Fall: Ausgeschrieben sind Stahlzargen für Wanddicke 24 cm. Aus der Ausschreibung geht klar hervor, dass es sich um eine Sanierung im Bestand handelt. Nach dem 1. Aufmaß reicht der Türbauer einen Nachtrag ein, weil die Wände breiter sind als 24 cm (z.B. durch Putz). Gibt die VOB hier Hinweise, dass der Auschreibende nur Rohbaumaße angibt und zusätzliche Putzstärken etc. durch den Anbieter einkalkuliert werden müssen oder kann ein Türbauer in vorgenannten Fall zu Recht einen Nachtrag stellen. Danke Gruß Blumenschein |
AW: Ausschreibung Stahlzargen Wanddicke Finde ich gerechtfertigt. Nur die Wandstärke finde ich keine ausreichende Kalkulationsgrundlage, denke bei Zargen gehöhrt eine Maulweite dazu. Bei zweiteiligen Zargen kann er dann immer noch Bestandstoleranzen aufnehmen. |
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