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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 04.01.2019 Uhrzeit: 11:01 ID: 57066 | Social Bookmarks: Hallo zusammen ! Ich wollte mal fragen ob jemand schon ein Harfengländer mit Stahlseilen in einem EFH oder MFH geplant hat !? Ich habe im eigenen Haus selbst so ein Geländer und leider hatte keine hiesige Firma Erfahrungen damit und dementsprechend ist auch das Ergebnis. Jetzt möchte ein Kunde von mir trotzdem so ein Geländer und da möchte ich doch eine deutlich bessere Konstruktion finden . Mich würden die Befestigungen unten und oben interessieren. Habt Ihr die Stahlseile an den Treppenstufen befestigt? Am Wochenende werde ich mal Fotos von unserer Treppe machen und euch zur Verfügung stellen, damit man besser verstehen kann was das Problem ist. Bei uns hängen die Stahlseile deutlich durch, sodass das Erscheinungsbild nicht mehr das gewünschte ist. Gruß und schönes WE |
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Social Bookmarks: Das Hauptproblem wird sein, das du sie spannen musst, das selbst bei Druckausübung der lichte Abstand zweier Seile nicht über 120 mm kommt. Eventuell Führungsrohre dazwischen machen, das die Länge der Seile nicht zu lang wird ... hinzu kommt, das durch das Spannen mehrere Seile eine hohe Zugkraft auf die Befestigungsprofile kommt ... Ich selber würde auch die Finger davon lassen ... | |
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 09.01.2019 Uhrzeit: 21:21 ID: 57071 | Social Bookmarks: So nun dann die versprochenen Fotos..... |
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 09.01.2019 Uhrzeit: 21:25 ID: 57072 | Social Bookmarks: Das längste Seil ist um die 5 m lang. Das Geländer geht über 2 Geschosse. Das Spannen ist das eine....da würde ich auch gar keine Notwendigkeit sehen das man die Seile nicht auch etwas auseinander Biegen kann.....es soll ja mehr eine optische Trennung sein als eine Absturzsicherung. Das Problem ist eher das die Befestigungen oben und unten sich immer wieder lösen. Und jetzt sogar ohne äußere Einwirkung aus der unteren Befestigung ausgerissen ist..... |
Social Bookmarks: Das Problem ist, Geländerfüllungen, die mehr als 120 mm Abstand haben sind unzulässig ... d.h. Selbst wenn ich sie leicht auseinander drücken kann, ist unzulässig ... Selbst wenn der Bauherr unterschreibt, haftet der Fertiger ... gibt da ein Gerichtsurteil ... das gilt auch, wenn der Bauherr sagt, das in sein Haus nie Kinder kommen ... egal unzulässig ... Edit: der Abstand zwischen den Seilen ist unter 80mm ... somit dürfte er bei entsprechender Spannung nicht über 120 mm kommen ... Und selbst da, privat 0,5kN druck, darf sich das Seil nicht weiter als 1/300 durchbiegen ... Geändert von Stahlbauer (09.01.2019 um 22:40 Uhr). | |
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 10.01.2019 Uhrzeit: 16:40 ID: 57074 | Social Bookmarks: Ich weiß das die Freistellung gegenüber Haftungsansprüchen durch den Bauherren nicht so einfach ist, wie es klingt und auch nie zu 100 Prozent zählt. Aber rein technisch muss es noch möglich sein so "dünne" Stahlseile einigermaßen befestigen zu können ohne eine nachträgliche "Lockerung " an den Besteigungen zu haben.Da sehe ich für mich halt eher die Gefahr, da dies bei uns mehrfach passiert ist!!! Wie gesagt die Durchbiegung der Seile ist mir egal.....! Anbei mal 1-2 Bilder wie es doch anscheinend funktionieren kann.... |
Social Bookmarks: Wenn das mehrfach passiert ist, sollte man vorher klären warum ... Ggf. mal den Seilhersteller nachfragen ... wenn Befestigungsprofil nicht nach gibt, vielleicht Materialermüdung ... kann ich mir aber nicht vorstellen ... Und sorry, es sollte Ihnen nicht egal sein, weil der Fertiger dafür haftet ... ich als Fachplaner bearbeite viele LVˋs mit Rotstift und Bedenkenanmeldungen bis hin zu Verweigerung der Planung! | |
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Ort: Quedlinburg Beitrag Datum: 22.01.2019 Uhrzeit: 10:53 ID: 57080 | Social Bookmarks: Und hat den jemand einen Tipp wie solche Geländer (siehe Beispielbilder ) umgesetzt werden ? |
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