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Honny: Offline
Beitrag Datum: 30.03.2020 Uhrzeit: 10:49 ID: 57475 | Social Bookmarks: Hallo! Bei einem BV von mir habe ich ein Oberlicht in der Zwischendecke. Es ist nichts anderes als eine horizontale PRF. Die Scheiben sollen nicht begehbar, aber dafür betretbar sein, damit Reinigungskräfte diese sauber machen können. Grundsätzlich ist es nicht möglich den Bereich mit dem Oberlicht zu betreten. Der Metallbauer möchte nun von mir wissen welche Zertifikate ich von ihm brauche für die begehbaren Scheiben. Leider finde ich im Internet zwischen BG19BAU, TRAV und VOB/C nichts eindeutiges und stehe am Schlauch. Kennt sich jemand mit dem Thema zufällig aus oder kann mir jemanden empfehlen, den ich fragen könnte? Besten Dank! |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 31.03.2020 Uhrzeit: 09:28 ID: 57478 | Social Bookmarks: Ich würd mal die großen Glashersteller befragen. Saint Gobain oder Flachglas / Pilkington. |
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