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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 10.02.2022 Uhrzeit: 17:28 ID: 57898 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, kurze Frage: Werden bei einem Einheitspreisvertrag für Dachdeckerarbeiten nach BGB Öffnungen > 2,5 m² analog zur VOB abgezogen? Hat jemand verstanden, weiß jemand wie das im BGB geregelt ist? Vielen Dank Gruß -- Blumenschein |
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Social Bookmarks: Hallo Blumenschein, der BGB Vertrag tut da nichts zu Sache. Abrechnungs- und Übermessungsregelungen sind in den jeweiligen DINs geregelt und finden auch nach BGB Anwendung. (Diese sind natürlich auch Teil der VOB/C.) Bei einem Bauvertrag nach BGB kommt lediglich die VOB/B nicht zum Einsatz. Zwei wesentliche Unterschiede sind die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren statt 4 Jahren und (Achtung) die Mangelrüge, die es im BGB nicht wie in der VOB/B gibt...
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