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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 31.05.2022 Uhrzeit: 23:19 ID: 57970 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, wir möchten in einem Projekt im privaten Wohnungsbau (DHH) Dachschrägen mit Lehmbauplatten verkleiden. Dazu benötigen wir eine feuerbeständige Konstruktion. Warum das so ist, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Mir persönlich ist kein zugelassenes System mit Lehmbauplatten bekannt. Besteht die Möglichkeit, eine Unterkonstruktion aus einem System mit Gipskartonplatten (z.B. Knauf d612) zu wählen, nur anstelle von Gips nimmt man dann eben A1 Lehmbauplatten? Sollte man hier auf eine Metallständerunterkonstruktion zurückgreifen oder wäre gar Holz als UK besser. (Metall könnte bei großer Hitzeeinwirkung nachgeben und der Kristalisationsprozess wie beim Gips erwarte ich beim Lehm nicht) Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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Social Bookmarks: Wenn Brandschutz gefordert ist, muss das System den Brandschutz bringen. Die Zulassung ist i.d.R. auf ein System beschränkt. M.E. ist die Mischung von Systemen nicht zulässig. Dazu müsstest du dir am besten die Zulassungen durchlesen. Was Zulässig sein müsste, wäre eine GK Unterkonstruktion , die den Brandschutzanforderungen gerecht wird und darauf eine zweite Lage aus Lehmbauplatten - z.B. fürs Raumklima.
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 02.06.2022 Uhrzeit: 06:37 ID: 57972 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank. Ich denke Du hast recht. Es macht keinen Sinn, dass System zu verlassen. Ein Lehmbauhesteller bietet auch eine Alternative. (Vermutlich gibt es hier jedoch kein Prüfzeugnis) https://www.claytec.de/Arbeitsbl%C3%...att-Online.pdf (Seite 44) Gruß -- Blumenschein |
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