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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt ![]() Beitrag Datum: 23.01.2005 Uhrzeit: 18:53 ID: 6456 | Social Bookmarks: Naja, es kommt ja echt drauf an, was für eine Treppe es sich hier handelt. Wenn es eine baulich notwendige Treppe sein soll (Rettungsweg), muss schon das geforderte Steigungsverhältnis eingehalten werden. Katja, kauf dir doch mal die BAUKONSTRUKTIONSLEHRE-Bücher von Frick/Knöll. Da kann man sowas nachschlagen. Im Neufert steht auch einiges. Habt ihr die Steigungsformel nicht an der Uni behandelt?? ![]() Was deine Länge angeht, versuch es doch mal mit einer 2-läufigen Treppe. Wenn deine Treppe ein Fluchtweg ist, muss die Steigung 17cm betragen, der Auftritt mind. 28/29cm. Gruß |