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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 16.03.2005 Uhrzeit: 13:25 ID: 7497 | Social Bookmarks: Zu Schallschutzfragen kann die DIN 4909 weiterhelfen. Trennende Bauteile werden im Beiblatt 1 behandelt. Was eine Mietminderung angeht wäre ich vorsichtig, als letzte Konsequenz ist das jedoch mit Sicherheit denkbar. Vielleicht hilft jedoch auch schon ein Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn, das er/sie am Abend einfach leiser spricht. Schallschutz bei Altbauten ist generell ein Problem (wohne selbst in einem). Allgemein gilt, das die Erwartungen an den Schallschutz von von Seiten der Bewohner bei Altbauten geringer sind als bei Neubauten. Das hängt mit dem Raum'klima' zusammen. Ähnliches gilt für transparente Raumtrennungen. Deshalb ist meine Einschätzung, das die DIN 4909 nicht direkt auf Altbauten anwendbar ist. Sich im Zweifelsfall darauf zu berufen (vor Gericht z. B.) halte ich für wenig aussichtsreich. Vielmehr wird das Urteil so ausfallen, das alle am Streit beteiligten dazu auf- gerufen werden der Situation mit besonderer Rücksicht und besonderem Verständnis gegenüberzustehen. Sicher gibt es einen ganzen Haufen Musterurteile zu diesem Thema. Vielleicht versuchst Du es mal beim Mieterbund! Hier ein entsprechender Link zum Thema: http://www.mieterbund.de/zeitungen/m...4_urteile.html |
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