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martindre: Offline
Beitrag Datum: 16.03.2005 Uhrzeit: 10:52 ID: 7491 | Social Bookmarks: es gibt doch sicherlich auflagen zum schallschutz einer wohnung gegenüber der umliegenden wohnungen in einem mehrparteienhaus. wenn man in der wohung die stimmen und ggf. auch (vorw. abends wenn es ruhiger ist) die gespräche mithören kann aus der nachbarwohnung verstößt dass doch sicherlich gegen die auflagen der schallisolierungen, auch in altbauwohnungen. hier ist meiner ansicht eine mietminderrung der richtige weg. oder habt ihr andere erfahrungen, dass man so etwas im altbau akzeptieren muss. vielen dank für tipps, grüsse dre |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 16.03.2005 Uhrzeit: 13:25 ID: 7497 | Social Bookmarks: Zu Schallschutzfragen kann die DIN 4909 weiterhelfen. Trennende Bauteile werden im Beiblatt 1 behandelt. Was eine Mietminderung angeht wäre ich vorsichtig, als letzte Konsequenz ist das jedoch mit Sicherheit denkbar. Vielleicht hilft jedoch auch schon ein Gespräch mit dem entsprechenden Nachbarn, das er/sie am Abend einfach leiser spricht. Schallschutz bei Altbauten ist generell ein Problem (wohne selbst in einem). Allgemein gilt, das die Erwartungen an den Schallschutz von von Seiten der Bewohner bei Altbauten geringer sind als bei Neubauten. Das hängt mit dem Raum'klima' zusammen. Ähnliches gilt für transparente Raumtrennungen. Deshalb ist meine Einschätzung, das die DIN 4909 nicht direkt auf Altbauten anwendbar ist. Sich im Zweifelsfall darauf zu berufen (vor Gericht z. B.) halte ich für wenig aussichtsreich. Vielmehr wird das Urteil so ausfallen, das alle am Streit beteiligten dazu auf- gerufen werden der Situation mit besonderer Rücksicht und besonderem Verständnis gegenüberzustehen. Sicher gibt es einen ganzen Haufen Musterurteile zu diesem Thema. Vielleicht versuchst Du es mal beim Mieterbund! Hier ein entsprechender Link zum Thema: http://www.mieterbund.de/zeitungen/m...4_urteile.html |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.03.2005 Uhrzeit: 18:19 ID: 7507 | Social Bookmarks: Hi martindre, ich habe hier auch noch was für dich. http://www.mieterverein-berlin.de/re...tte500104.htm. Dieser Artikel besagt, dass die Wände/Decken nur den Anforderungen des Schallschutzes zum Zeitpunkt des Baus der Bauteile entsprechen müssen. Ich muß Jochen auch zustimmen, wenn er sagt, dass man in einen Altbau mit dem Wissen zieht, dass er eben nicht den aktuellen Anforderungen entspricht. Und die Keule Mietminderung als erstes Mittel gegen Geräuschbelästigung ist fehl am Platz und zeugt in meinen Augen eher von mangelnder Kommunikation. Gruß Max |
Social Bookmarks: Die DIN 4909 wäree erst bei Moderniesierungsmaßnahmen anzuwenden. Wenn alle Gebäude immer den aktuellen Normen anzupassen wären, dann hätte die Bauindustrie keine Probleme mehr :P Bei der Mietminderung wäre ich auch vorsichtig. Grüsse Florian
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.03.2005 Uhrzeit: 22:18 ID: 7515 | Social Bookmarks: Kurzer Einwand damit hier keine Missverständnisse auftauchen. Die DIN bezügl. Schallschutz ist die DIN 4109. Gruß max |
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martindre: Offline
Beitrag Datum: 17.03.2005 Uhrzeit: 09:49 ID: 7520 | Social Bookmarks: vielen dank für die informationen. das problem ist, dass ich schon mehrfach mit dem mieter über mir gesprochen habe und keine beseerung in sicht ist. auch andere mieter haben sich beschwert - schon seit monaten. bevor ich da jetzt lange rumlamentiere, halte ich es doch für sinnvoll, jetzt auf mietminderung zu gehen, da zuvor schon ein telefonat mit der hausverwaltung ohne erfolg gelblieben ist. ausserdem höhe ich wie gesagt die gespräche des nachbarn, wenn es leise draußen ist, mit. das ist doch wahnsinnn! er wohnt über mir im ausgebauten dachgeschoss. da sind die schalldämmungen sicherlich noch viel geringer als in den normalen etagen. grüsse martin |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 17.03.2005 Uhrzeit: 10:40 ID: 7521 | Social Bookmarks: Hi martin, so stellt sich dein Problem aber schon anders da, als es am Anfang zu erkennen war. Allerdings würde ich das Problem der Hausverwaltung noch mal schriftlich darlegen mit dem Hinweis auf die erste gescheiterte Kontaktaufnahme und mit der Andeutung einer Mietminderung. Vielleicht lassen sich ja noch ein paar andere von den Geräuschen gestörte Mieter dazu überreden. Das wirkt i.d.R. mehr. Und dann ist es vielleicht doch ganz sinnvoll mal herauszufinden, wann das Dachgeschoss ausgebaut wurde, von dem du da gesprochen hast. Eventuell gibt es ja noch ältere Mitbewohner die dazu was sagen können. Der Rest...........siehe die Urteile. Gruß Max |
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