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martindre: Offline
![]() Beitrag Datum: 16.03.2005 Uhrzeit: 10:52 ID: 7491 | Social Bookmarks: es gibt doch sicherlich auflagen zum schallschutz einer wohnung gegenüber der umliegenden wohnungen in einem mehrparteienhaus. wenn man in der wohung die stimmen und ggf. auch (vorw. abends wenn es ruhiger ist) die gespräche mithören kann aus der nachbarwohnung verstößt dass doch sicherlich gegen die auflagen der schallisolierungen, auch in altbauwohnungen. hier ist meiner ansicht eine mietminderrung der richtige weg. oder habt ihr andere erfahrungen, dass man so etwas im altbau akzeptieren muss. vielen dank für tipps, grüsse dre |
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