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Leonie: Offline
Beitrag Datum: 13.05.2005 Uhrzeit: 18:18 ID: 8794 | Social Bookmarks: hallo, was meint ihr, wie breit sollte eine treppe zwischen zwei geschossen sein, die nur im privaten bereich genutzt wird? (ein "wg-haus" mit 6 jungen menschen) ich möchte sie aus platzgründen eigentlich ziemlich schmal machen. sind da 75-80 cm (exkl. geländer) noch ok? was ist noch angenehm, was schon unangenehm? danke! L. |
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Snobs: Offline
Beitrag Datum: 13.05.2005 Uhrzeit: 18:23 ID: 8795 | Social Bookmarks: Fuer Wohngebaeude gilt: Baurechtlich notwendige Treppen sollten eine mindest Laufbreite (also exkl. Gelaender) von 80cm haben. Baurechtlich nicht notwendige Treppen (also z.B. zusaetzliche Treppen) sollten mindestens 50cm Laufbreite haben! |
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Leonie: Offline
Beitrag Datum: 13.05.2005 Uhrzeit: 18:26 ID: 8796 | Social Bookmarks: na das ging ja schnell! danke! |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 13.05.2005 Uhrzeit: 20:23 ID: 8798 | Social Bookmarks: du solltest in der Landesbauordnung nachsehen, dort steht alles drin.... notwendige treppen sind z.b. Treppenhäuser die zwei Wohnungen erschliessen. nicht notwendige Treppen sind z.b. Treppen in Maisonette oder im Einfamilienhaus. |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 13.05.2005 Uhrzeit: 20:30 ID: 8799 | Social Bookmarks: ps: LBauO (Rheinland-Pfalz) sagt in $33, Abs. 5: nutzbare Breite (d.h. zw. den Geländern) der notwendigen Treppe + Absätze > 1 m in Gebäuden der Klasse 2 und innerhalb > 80cm und in fett: treppen mit geringerer Benutzung können eine geringere Breite haben.* *Anmerkung lautet: z.B. Galerien wichtig ist, dass jedes BLand seine eigene LBauO hat, die leicht variiert. Wenn du also im Studium alles richtig machen willst, nehme innerhalb einer Wohnung bzw im Einfamhaus oder Reihenhaus 80cm, in Büros oder Geschosswohnungsbau 1 m. beachte, dass die Podeste wenn eine Tür auf ein Podest aufschlägt, ausser der Tür noch 1m freien Umlauf haben mussen (also 2m tiefe) |
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Leonie: Offline
Beitrag Datum: 21.05.2005 Uhrzeit: 18:10 ID: 8938 | Social Bookmarks: mann, diese treppen... ;-) jetzt hab ich hier ganz flache dinger. ca 25° steigungswinkel. hatte da jetzt einen auftritt von ca 27 cm und eine stufenhöhe von ca 12,5 cm. was ist mit so flachen treppen? sind die ein problem? (ich habe ca 3,2m länge für einen höhenunterschied von 1,5m) danke!! L. |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 21.05.2005 Uhrzeit: 21:46 ID: 8939 | Social Bookmarks: 27 cm Auftritt ist ok, besser wäre 28 cm (weil be einigen Gebäuden gefordert) oder halt einen zusätzlichen Untertritt von 1-2 cm. Steigung von 12,5 cm ist für ein bequemes Benutzen der Treppe zu gering, mind. 16cm sollte die Treppe schon haben (siehe auch "Treppenformel" im Neufert). Lösung 1: verkürze die Treppenlänge, indem du einen höheren Auftritt wählst Lösung 2: wenn du die 3,2m Länge undedingt einhalten willst/musst, verwende trotzdem eine Steigung von 16/17 cm und verwende nach der Hälfte der Stufen ein Podest, dass die gesamte Treppenlänge auf 3,20m "auffüllt" Gruß |
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Leonie: Offline
Beitrag Datum: 22.05.2005 Uhrzeit: 10:25 ID: 8943 | Social Bookmarks: uh uh... die länge muss schon eingehalten werden. und die treppe führt auch schon auf ein podest zu, deswegen wäre es wohl auch nicht so toll nach 4 stufen dann bei beiden treppenläufen jeweils nochmal ein podest einzuziehen. dann hab ich wohl pech gehabt und es wird eine ziemlich unbequeme treppe. schönen sonntag noch, leonie |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 22.05.2005 Uhrzeit: 11:11 ID: 8944 | Social Bookmarks: Nein! Du verlängerst das Podest, bis du eine bequeme Steigung hast. Wenn du später unbequeme Treppen baust, werden dir deine Bauherren früher oder später den Kopf abreissen |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 22.05.2005 Uhrzeit: 14:54 ID: 8947 | Social Bookmarks: Die ergonomischen Treppenmasse (17/29 oder knapp daneben) sollte man wirklich einhalten - das gehört zu den ganz wenigen "harten" Bedingungen, die man nunmal im Entwurf gebacken kriegen muss. Ausweg: Rampen - dann aber RICHTIG flach und auch RICHTIG lang (siehe Wohnhäuser von Richard Meier und auch die Kult-Rampenwirtschaft von Le Corbusier). Tobias hat aber recht: Mit variabel einstellbaren Podestlängen und auch mehreren Podesten kann man da schon einen netten Rhythmus reinbringen, bei dem man sich trotzdem nicht die Füße bricht ... |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 09.06.2005 Uhrzeit: 01:04 ID: 9280 | Social Bookmarks: Ganz allgemein zum Thema Treppen: Die sind in der DIN 18064-65, 4174 geregelt. Der gute(?), ALTE Neufert sagt dazu auf Seite 194, dass das Steigungsverhältnis aus der Schrittlänge eines erwachsenen Menschen bestimmt wird. Diese beträgt 61 bis 64 cm. Für die Festlegung des günstigen Steigungsverhältnises mit geringstem Energieaufwand (vermutlich auf das Laufen bezogen) gilt die Formel: 2h + t = 63 (+- 2, bzw. ein Schrittmaß). Jochen |
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Leonie: Offline
Beitrag Datum: 09.06.2005 Uhrzeit: 21:58 ID: 9289 | Social Bookmarks: ja, die formel kenne ich natürlich. die passt aber eben auch auf treppen mit einem steigungsverhältnis 33 (a) / 15 (s). vermutlich werden treppen eben erst in kombination mit der bequemlichkeitsformel A - S = 12 cm "richtig". oder? Leonie |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 09.06.2005 Uhrzeit: 22:44 ID: 9291 | Social Bookmarks: Zitat:
Gruß | |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 10.06.2005 Uhrzeit: 22:30 ID: 9310 | Social Bookmarks: Weils gerade zum Thema passt und ich selber gerade mit Treppensteigungen herumspiele.... ein kleines Treppentool für excel Jochen |
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Leonie: Offline
Beitrag Datum: 10.06.2005 Uhrzeit: 22:57 ID: 9312 | Social Bookmarks: hey, ein darmstädter... :-) gut gut. was sagt der bequemlichkeitsfaktor, wo sollte der liegen? oder ist das die abweichung von a-s=12 (s.o.)? |
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