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filo: Offline
![]() Beitrag Datum: 27.03.2006 Uhrzeit: 16:48 ID: 14808 | Social Bookmarks: Bei einem Umbau/Instandsetzung wurde der Bodenbelag (Teppich) abgedeckt bzw. ausgebaut. Bei der Massenermittlung werden Pfeiler/Stützen größer 0,1qm laut VOB abgezogen, ist klar. Wie sieht es aber mit Fußleisten aus? Beispiel: der Raum ist 3,00 m x 5,00 m. D.h. Man müsste eine Fläche von 15qm abdecken. Nun aber sind Fußleisten d = 0,02m angebracht. Mal angenommen der Raum hat keine Türen ![]() Ist diese Rechnung falsch? In VOB habe ich nichts diesbezüglich gefunden....
__________________ Wer alle seine Ziele erreicht, hat sie wahrscheinlich zu niedrig gewählt Herbert von Karajan |
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