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Baurecht Frage entfernt. |
Nach meinem (!) Menschenverstand würde ich sagen: klar, das ist doch der Sinn einer Bürgschaft... |
Jo Florian hat Recht, denn eine Bürgschaft ist eine Form von Sicherheitsleistung, die die Mängelbeseitigung im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers gewährleisten soll. (Dabei ist zu beachten: Die Bürgschaft muss schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage und unbefristet formuliert sein) meint Matthias |
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Baurecht Hallo Pat! soweit ich richtig informiert bin und Bauvertragsrecht richtig verstanden habe gilt hier auf jeden Fall die VOB/B. Ich hab mal n bißchen nachgelesen und ich denke du solltest dir mal die §§10 ff. durchlesen. Vielleicht beantwortet das deine Frage ja schon. Da steht auf jeden Fall etwas zum Thema Mängelgewährleistung, Sicherheitsleistung durch Bürgschaft drin. So wie ich das verstanden habe brauch der Bürge aber auch erst zahlen, wenn der Auftraggeber vergeblich versucht hat durch Zwangsvollstreckung oder so seine Ansprüche geltend zu machen. Lies es dir am besten noch mal selbst durch. Und ich glaub auch das einiges im BGB zum Thema Bürgschaftsvertrag auch gilt. Das sind da Paragraphen ab 700 oder so, wenn ich mich richtig erinnere. Bin beim googeln zu diesem thema auf eine seite von rechtsanwälten gestoßen: www.ra-heinicke.de/html/body_vob-02-geg.html leider mußt du die adresse selbst eingeben, weiß nämlich nich so recht wie das mit dem verlinken so geht:D Hoffe ich konnte dir weiterhelfen Archicat |
ups ich seh grad die adresse verlinkt sich ja automatisch..........:p |
Hallo, darf ich mal fragen warum die Frage gelöscht wurde? Eine Antwort ist erwünscht ;). Gruß Max |
Ja Max, dieses Mitglied hat so seine Eigenarten, ich hatte mir auch vorgenommen nicht mehr zu antworten, das hat man nun von gebrochenen Vorsätzen! Selbst Schuld! :mad: |
Was habe ich denn für eigenarten? Wo ist denn das Problem,wenn man seine Frage wieder rausnimmt,weil sie 1falsch formuliert war un dsomit der Sinn falsch war und zweitens auch nicht mehr zur Debatte steht,da es sich erledigt hat? |
Dir zu antworten ist für mich Zeitverschwendung, das hatte ich vergessen, trotzdem mach ich´s noch einmal: Zitat:
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Zitat:
Du bist hier nicht alleine. Auch wenn du deine Frage für DICH falsch formuliert hast, kann sie trotzdem für andere einen Sinn oder eine Hilfestellung ergeben bzw. ein Anknüpfungspunkt für weitere Fragen darstellen. Zudem hast du nicht nur deine eigenen Beiträge gelöscht, sondern hilfreichen Antworten den Zusammenhang genommen. :mad: Max |
Ja, der Forumsgedanke geht bei durch solche Aktionen leider verloren. Das ist auch der Grund, warum sich ganze Beiträge nur von Moderatoren und Admins löschen lassen - sonst würde ständig der Zusammenhang verloren gehen. Man stelle sich vor überall würden plötzlich Antworten auf nicht gestellte Fragen auftauchen... Man sollte nicht vergessen, dass sich auch immer eine Menge Leute Mühe geben eine Antwort zu schreiben. Die Mühe sollte sich später zumindest für andere geloht haben. Die Frage war doch an sich OK?! |
Hallo, dann Entschuldige ich mich hier nochmal öffentlich für die entnahme des Beitrags. Sicherlich habt Ihr mit Euren Beiträgen Recht. Der Sinn und der Beitrag wurde Durch mein löschen genommen. In Zukunft werde ich meine Beiträde stehen lassen;) Mir kam der Beitrag aus meiner Sicht als nicht Sinnvoll vor,da er falsch formuliert war und 2Zusätze zur Besonderheit fehlten. Dies ist mir aber erst nach dem einsetzen aufgefallen. In der Zwischezeit wúrde die Aufgabe auber schon gelößt,sodass meine Entscheidung war,Ihn aus der Diskussion rauszunehmen. Nur es muss auch nicht sein,dass man dann hier gleich von mehreren Seiten im Forum irgendwas zu hören bekommt........... Auf ein weiteres und friedliches Diskutieren und Erfolgreiche Hilfestellungen |
Zitat:
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