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Fabia: Offline
Ort: Hamburg
Hochschule/AG: Illustratorin/Grafikerin ![]() Beitrag Datum: 05.04.2007 Uhrzeit: 13:08 ID: 22925 | Social Bookmarks: Ich poste das einfach mal hier rein, weil in der Überschrift "Recht" steht. Ich entwerfe grade ein Interieurdesign für ein Restaurant. Ist eine theoretische Arbeit (Diplomarbeit) und ich studiere eigentlich Design und kein Architektur. Meine Frage ist, ob (wahrscheinlich ja) und welche rechtlichen Auflagen es gibt, die speziell in der Innenarchitektur für Gastronomie oder auch gewerbliche Flächen gilt? Ich habe gelesen von brandsicheren Materialien zB, oder die Geschichte mit dem Notausgang, der Kennzeichnung braucht, oder Material, das "sprenklersicher" ist? Sind wahrscheinlich nicht alles rechtliche Auflagen, aber auch extrem wichtige Punkte. Könnt ihr mir bei meiner Liste weiterhelfen? Links zu Quellen sind mir auch lieb. Lieben Dank und Grüße aus Hanburg Fabia |