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judith: Offline
Beitrag Datum: 13.05.2007 Uhrzeit: 15:12 ID: 23664 | Social Bookmarks: Hallo! also, ich habe leider keinen Neuffert zur Hand und bräuchte mal ein vernünftiges Mass für Sammelumkleiden respektive Duschen. Es geht um eine Sporteinrichtung, in der hauptsächlich Kurse stattfinden für jeweils ca. 20 Teilnehmer. (ca. 80% Frauen) Die Frage ist, wieviele gleichzeitig duschen? In einem Fitnessstudio gibt es ja manchmal auch nur ca. 10 Duschen pro Geschlecht, oder? Wieviel qm müsste ich denn einplanen für Umkleiden und Duschen? Wenn jemand von euch Erfahrung oder Referenzprojekte hat, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir helfen würdet! Viele Grüsse und einen schönen Sonntag euch! |
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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar Beitrag Datum: 15.05.2007 Uhrzeit: 20:39 ID: 23698 | Social Bookmarks: Hallo Judith, ich hänge hier mal aus dem Planungs- und Architektenordner Fa. Kemmlit die entsprechenden Planungsinfos an. Mehr hab ich leider auch nicht dazu. Scheint ne relativ individuelle Sache des Planers zu sein. Gruß Martin |
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judith: Offline
Beitrag Datum: 16.05.2007 Uhrzeit: 11:03 ID: 23707 | Social Bookmarks: Ja, vielen Dank! Ich bin derweil schon im Neuffert fündig geworden und habe dort ähnliche Angaben gefunden. Zu der Anzahl der Duschen habe ich mir einfach ein Beispiel genommen an einem Fitnessclub... Dort gibt es 8 Duschen bei den Damen, anstehen musste ich noch nie, wobei es sich dort auch wahrscheinlich mehr verteilt nach so einem Kurs. Dann gibt es meistens noch eine Zwischenzone, in der man Handtücher abhängen kann und die gleichzeitig eine Art Sichtschutz zur Umkleide gewährleistet. Grüsse: Judith P.S.: wenn jemandem noch etwas einfällt bitte trotzdem schreiben! |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 16.05.2007 Uhrzeit: 15:05 ID: 23717 | Social Bookmarks: Im Heisel Planungsatlas wird angegeben, dass man bei Umkleiden mit etwa 1m2/Sportler für Umkleiden mit mehr als 20 Plätzen und mit 1,5m2/Sportler für Umkleiden weniger 20 Plätze veranschlagen kann. Duschen sollte man (bei Mannschaftssportarten) je 1 pro 2 Umkleideplätze vorsehen. Die Arbeitsstättenrichtlinie sollte als Orientierungshilfe dienen. http://www.gewerbeaufsicht.baden-wue.../5_034_1_5.pdf http://www.gewerbeaufsicht.baden-wue.../5_035_1_4.pdf |
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