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martindre: Offline
Beitrag Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 12:58 ID: 23753 | Social Bookmarks: hallo, arbeite gerade an meinem ersten aufmass eines bestehenden gebäudes aus dem 70er jahren. habe als grundlage die genehmigungspläne mit eingez. wandstärken (11,5er, 24er, etc...). nun wurde im innenbereich in der zwischenzeit z.b. neuer putz aufgetragen. die innenmaße veränderten sich. wie stellt ihr die aufmasszeichnungen dar? will nicht zu sehr ins detail gehen bei den zeichnungen. wichtig, denke ich, sind weiterhin die bemaßten konstruktionswände mit den ursprungsmaßen. ist es nötig, die verringerten raummaße durch erneuten putz einzuzeichnen? oder kann ich in den grundrissen mit dem rohmaß "quervermassen", die in den originalplänen vorhanden sind. oder sollte ich die originalpläne komplett übernehmen mit den rohmaßen und eine dünne putzschicht darstellen, so dass ich zusätzlich innen die fertigmaße habe? fragen über fragen - wie macht ihr das? gruß dre |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 20:48 ID: 23755 | Social Bookmarks: Die Genauigkeit von Aufmaß und Zeichnung sollte vom Verwendungszweck abhängen. Also was hast du denn damit vor? |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 20.05.2007 Uhrzeit: 00:44 ID: 23757 | Social Bookmarks: wenn du Bestandspläne anfertigst, dann musst du normalerweise die vorhandenen Masse nehmen. Auch wenn du im vorhandenen Plan aus den 70ern Mauerwerksmasse hast, kann es auf der Baustelle immer wieder kleine abweichungen geben. Die Darstellung macht man gemäß Planzeichenverordnung, Wände schwarz, die Putzschichten (die kannst du ja sowieso nicht vor Ort erkennen) stellt man nicht gesonders dar. Wichtig bei der Bauaufnahme ist das Ausmessen von Raumdiagonalen, da nicht immer alles im 90 Grad winkel gebaut wurde. In deinem Fall ist das Gebäude ja aus den 70ern, da kannst du wohl eher drauf verzichten. |
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