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martindre: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.05.2007 Uhrzeit: 11:58 ID: 23753 | Social Bookmarks: hallo, arbeite gerade an meinem ersten aufmass eines bestehenden gebäudes aus dem 70er jahren. habe als grundlage die genehmigungspläne mit eingez. wandstärken (11,5er, 24er, etc...). nun wurde im innenbereich in der zwischenzeit z.b. neuer putz aufgetragen. die innenmaße veränderten sich. wie stellt ihr die aufmasszeichnungen dar? will nicht zu sehr ins detail gehen bei den zeichnungen. wichtig, denke ich, sind weiterhin die bemaßten konstruktionswände mit den ursprungsmaßen. ist es nötig, die verringerten raummaße durch erneuten putz einzuzeichnen? oder kann ich in den grundrissen mit dem rohmaß "quervermassen", die in den originalplänen vorhanden sind. oder sollte ich die originalpläne komplett übernehmen mit den rohmaßen und eine dünne putzschicht darstellen, so dass ich zusätzlich innen die fertigmaße habe? fragen über fragen - wie macht ihr das? gruß dre |
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Bestandsgebäude in Mainz gesucht!!!! | chr.bischoff | andere Themen | 2 | 10.04.2004 23:03 |