Registrierter Nutzer Registriert seit: 28.09.2006
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Sallie: Offline
Hochschule/AG: Architekt(in) Beitrag Datum: 27.06.2007 Uhrzeit: 21:56 ID: 24604 | Social Bookmarks: Hallo, kurze Frage, muss ich immer bei Gebäudeentwässerungen einen Revisionsschacht setzen bevor das Leitungssystem in die öffentliche Entwässerung fließt? Und wie muss der Revisionsschacht sitzen, ist das relative egal, solange der Schacht am Ende der Hausentwässerung sitzt, oder darf er z.b. nicht weiter als 5m von d. Grundstücksgrenze bzw. dem Kanalanschluss weg sein? Vielen dank im Voraus, Sallie |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 27.06.2007 Uhrzeit: 22:44 ID: 24606 | Social Bookmarks: Lt. Pisthol Bd. 1 Kapitel 4.4.3 Reinigungsöffnungen und Schächte soll der Schacht möglichst nah an der Grundstücksgrenze und i.d.R. nicht weiter als 15 m vom öffentlichen ABwasserkanal entfernt liegen. Schau dir das Kapitel doch mal an, es gibt noch einige weiter Hinweise zur Planung der Entwässerung... |
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