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martindre: Offline
Beitrag Datum: 18.07.2007 Uhrzeit: 12:59 ID: 24898 | Social Bookmarks: Hallo, bei der baulichen Prüfung eines Reihenhauses (Bj. 1960) vor einem geplanten Kauf stellte ich fest, dass die Bodenpl. im Untergeschoss keine Feuchtigkeitssperre aufweist. Das UG wird als Souterrain-Wohnung genutzt (insges. guter Zustand). Ist es möglich/ ratsam, nachträglich eine Feuchtigkeitssperre einzubauen? Eine Messung der Feuchtigkeit im UG ergab, dass erhöhte Werte festzustellen sind, die allerdings noch im akzepabelen Bereich liegen. Besteht die Gefahr, dass bei nachträglichem Einbau der Sperre die Feuchtigkeit durch die UG-Aussenwände hochzieht? Könnt Ihr grob einschätzen, mit welcher finanzieller Aufwand sich für die Arbeiten ergeben könnte? (Hausgrundfläche ca. 6x12m) Wäre für Hinweise und Tipps sehr dankbar, da ggf. die Kaufentscheidung auch von diesem Punkt abhängt. MfG M. Dre |
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Social Bookmarks: Zitat:
Wenn die Wände jetzt noch nicht feucht sind, wüßte ich nicht warum sie nach einer Abdichtung der Bodenplatte feuchter werden sollten. Wenn Du den alten Estrich sowieso rauswirfst, dann solltest Du in einem Zug auch eine horizontale Feuchtigkeitssperre z.B. in Form einer aufgeschweißten Bitumenbahn (ca. 20-25 € pro m² fertig verklebt) oder einer Quellschweißfolie aufbringen und natürlich an die Wände anschliessen. Die Wände selbst kannst Du eigentlich nachträglich nur mit speziellen Injektionsmitteln halbwegs verlässlich abdichten. Das hängt aber von den vorliegenden Verhältnissen ab. In vielen Fällen kommst Du auch komplett ohne aufwendige Abdichtung auf der Platte aus, wenn die kapilarbrechende Schicht darunter noch funktioniert und der Grundwasserspiegel keine Probleme macht. Evtl. kommt die Feuchtigkeit im Keller aber auch durch eine mangelhafte Wandabichtung. Dann heißt es rundum aufgraben, soweit bei Reihenhaus möglich, und Wand abdichten mit Porwand und Sickerpackung davor. | ||
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