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Anwendung DIN-Normen im priv. Schulbau hallo, noch eine frage zum thema schulbau: bei dem entwurf den ich im rahmen meiner diplomarbeit mache, sind auch kleinere rechtliche themen als entwurfsgrundlage zu klären. es soll eine schule (3-4 kleinere klassen, kunst und gruppenräume) für hörgeschädigte entwickelt werden. die schule wird von einem privaten verein getragen. könnt ihr mir sagen, ob trotz des privaten trägers die schule als "öffentliches gebäude" zu bezeichnen ist und von daher entsprechende din-nomen des öffentlichen bauens (z.b. din 18024 - barrierefreiheit und din 58125 - schulbau) baurechtlich anzuwenden sind? sicherlich wird "hörgeschädigten-gerecht" geplant. aber interessant wäre ob die schulbau-normen und din normen zur behindertengerechtigkeit zwingend anzuwenden sind. vielen dank gruß dadre |
Ich weiß nicht wie das bei Vereinen ist, ich würde aber davon ausgehen, dass solche Vorhaben immer irgendwie staatlich gefördert werden und dann ist das nach den Regeln eines öffentlichen Baus zu bauen. |
Geh davon aus, dass es ein öffentlices Gebäude ist. Vereine sind öffentliche Institutionen. |
Du mußt davon ausgehen, dass hier die Nutzung als Grundlage für die Normen gilt. Sonst wäre ja z.B. ein Schulträger aus dem P-P-P Bereich ( Privat Public Partnership ) nicht dazu verpflichtet, das Gebäude normgerecht herzurichten. |
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