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martindre: Offline


martindre is on a distinguished road

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Datum: 05.12.2007
Uhrzeit: 20:26
ID: 26186



Anwendung DIN-Normen im priv. Schulbau

#1 (Permalink)
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hallo,

noch eine frage zum thema schulbau:

bei dem entwurf den ich im rahmen meiner diplomarbeit mache, sind
auch kleinere rechtliche themen als entwurfsgrundlage zu klären.

es soll eine schule (3-4 kleinere klassen, kunst und gruppenräume) für hörgeschädigte entwickelt werden. die schule wird von einem privaten verein getragen.

könnt ihr mir sagen, ob trotz des privaten trägers die schule als "öffentliches gebäude" zu bezeichnen ist und von daher entsprechende din-nomen
des öffentlichen bauens (z.b. din 18024 - barrierefreiheit und din 58125 - schulbau) baurechtlich anzuwenden sind?
sicherlich wird "hörgeschädigten-gerecht" geplant. aber interessant wäre
ob die schulbau-normen und din normen zur behindertengerechtigkeit zwingend anzuwenden sind.

vielen dank
gruß
dadre

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Benutzerbild von Florian
 
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Florian: Offline

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 05.12.2007
Uhrzeit: 21:16
ID: 26188



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Ich weiß nicht wie das bei Vereinen ist, ich würde aber davon ausgehen, dass solche Vorhaben immer irgendwie staatlich gefördert werden und dann ist das nach den Regeln eines öffentlichen Baus zu bauen.
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Florian Illenberger

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grege78: Offline


grege78 is on a distinguished road

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Datum: 06.12.2007
Uhrzeit: 14:49
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Geh davon aus, dass es ein öffentlices Gebäude ist. Vereine sind öffentliche Institutionen.

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Beitrag
Datum: 10.12.2007
Uhrzeit: 17:32
ID: 26227



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Du mußt davon ausgehen, dass hier die Nutzung als Grundlage für die Normen gilt.

Sonst wäre ja z.B. ein Schulträger aus dem P-P-P Bereich ( Privat Public Partnership ) nicht dazu verpflichtet, das Gebäude normgerecht herzurichten.

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