ehem. Benutzer Registriert seit: 03.12.2007
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Beitrag Datum: 18.01.2008 Uhrzeit: 15:06 ID: 26616 | Social Bookmarks: wo ist geregelt ab wann ein aufzug für eine trage geeignet sein muss? wir haben ein konkretes projekt in rheinland-pfalz für ein ärzthaus. |
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Social Bookmarks: Ich würde denken, das ist in der Landesbauordnung geregelt, genau wir Treppenbreiten und Fluchtwege. Bei einem Ärztehaus wird vermutlich in jedem Fall eine Trage reinpassen müssen. Wenn es mehrere Fahrstühle gibt, dann kann es sein, dass dies nur für einen gilt. Wie gesagt ich würde erstmal in der LBauO gucken. Grüsse Samy | |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 19.01.2008 Uhrzeit: 03:48 ID: 26627 | Social Bookmarks: Als ehemaliger Rettungssanitöter, würde ich auch ohne Landesbauordnung mal davon ausgehen, das es in einem Ärztehaus eine Aufzug gibt, der für eine Trage geeignet ist. Es gibt, je nach Arzt, auch Patienten die auf einer Trage zu einem Arzt gefahren werden müssen. FST |
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Tobias: Offline
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Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 19.01.2008 Uhrzeit: 11:50 ID: 26628 | Social Bookmarks: Ich glaube hier ist es eher nebensächlich, ob dies irgendwo in einem Gesetz geregelt ist. Zu einem gut funktionierenden Ärtzehaus gehört nunmal mind. ein Treppenhaus, über das man auch Tragen transportieren kann (Abmessungen stehen im Neufert) und mind. ein Bettenaufzug, der dann zugleich auch rollstuhlgerecht ist. Die Firma KONE z.B. hat hier nähere Infos: ' + siteName + ' > Medical 240' + ' ThyssenKrupp, Schindler usw. haben sicherlich auch entsprechende Standardprodukte. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 03.12.2007
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Beitrag Datum: 25.01.2008 Uhrzeit: 13:58 ID: 26709 | Social Bookmarks: danke für eure antworten. wir haben leider keinen lbauo kommentar, denn laut lbauo ist ein tragengerechter aufzug nicht notwendig. auf jeden fall braucht man keinen bettenaufzug, den braucht man nur im krankenhaus. die momentane nutzerstruktur würde eine "anlieferung" eines liegenden patienten gar nicht nötig machen. ein notarzt gibt seinen notfall doch im krankenhaus ab. alle anderen ärzte sollte man "fussläufig" erreichen oder direkt in die notaufnahme. umgekehrt müsste ja jedes haus einen tragegerechten aufzug haben um einen z.B. herzinfarktpatienten abzutransportieren. aufzüge mit kleineren abmessungen sind auch behindertengerecht. die entscheidung trifft wahrscheinlich wie so oft das geld. mal sehen was nutzer und investor wollen. |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 25.01.2008 Uhrzeit: 14:18 ID: 26711 | Social Bookmarks: Nur mal so aus der Praxis. Wir haben häufiger Patienten aus dem Krankenhaus, liegend zu Ihrem Zahnarzt gefahren. Bei der Größe des Aufzuges macht es auch nicht so viel aus. Bettengerecht würde ich aber auch nicht unbedingt machen. FST |
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noone: Offline
Beitrag Datum: 27.01.2008 Uhrzeit: 16:28 ID: 26738 | Social Bookmarks: Bettenaufzüge sind so groß, dass sie sowohl von der Technik als auch vom Flächenverbrauch (Treppe um Bettenaufzug??!??) sich kein Arzt leisten wird. Normalerweise kommt man auch mit rollstuhlfahrergerechten Aufzügen (s. Schindler, Otis etc) auch mit der Liege rein. Im ungünstigsten Fall wird übrigens die Trage das Treppenhaus hochgetragen (alle Ex-Zivis wissen, wies geht |
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