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Schleusen vor innenliegenden Treppenhäusern Ich recherchiere gerade die Anforderungen an innenliegende Fluchttreppenhäuser - also notwendige Treppen. Nach meinem bisherigen Wissensstand und der Recherche hat man zwei Möglichkeiten zu Zugangssituationen zu lösen: 1.) Im Treppenhaus herrscht ein erzeugter Überdruck. Damit reicht eine Tür zum Treppenhaus, da durch den Überdruck kein Rauch eindringen kann. 2.) Das Treppenhaus wird über eine Schleuse erschlossen. Hierbei habe ich allerdings nur in der BauO NRW folgendes gefunden: Zitat:
Grüsse Florian |
AW: Schleusen vor innenliegenden Treppenhäusern In der VwVSächsBO wird etwas mehr differenziert: REVOSax - VwVSächsBO Bei Hochhäusern sind innenliegende Treppenräume als Sicherheitstreppenräume auszubilden: Muserhochhausrichtlinie: Muster-Hochhausrichtlinie Zitat:
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AW: Schleusen vor innenliegenden Treppenhäusern Oh ja - die Hochhausrichtlinie hab ich glatt übersehn... Gibt es zur Ausbildung des Sicherheitstreppenraums noch weitere Infos? Größe, Länge etc. |
AW: Schleusen vor innenliegenden Treppenhäusern Zunächst mal wieder die REVOSax - VwVSächsBO Es gab zu Sicherheitstreppenhäusern noch ein Papier aus NRW, muss ich mal suchen. |
AW: Schleusen vor innenliegenden Treppenhäusern In dem Papier gehts nicht um Sicherheitstreppenräume sondern um Feuerwehraufzüge, ist vielleicht aber auch interessant, weil Zitat:
Hier noch ein Arbeitsblatt zu innenliegenden Sicherheitstreppenhäusern (Achtung Schweiz): http://belimo.ch/pdf/d/rauchfreihaltung.pdf Leider sehr aufwändig und teuer. |
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