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Arbeitsschutzgesetz Hallo zusammen, kennt jemand einen brauchbaren Link zum Arbeitsschutzgesetz auf der Baustelle? In einem aktuellen Fall müsste ich wissen, ab wann ein Gerüst für Dacharbeiten notwendig wird. Vielen Dank, Liebe Grüße -- Blumenschein |
AW: Arbeitsschutzgesetz wie ab wann? Bei Dacharbeiten brauchst Du wohl immer ein Fang- oder Dachfanggerüst, es sei denn Du baust eine Hundehütte. Hier vielleicht ein Einstieg [klick öffnet PDF-ca. 1,3 MB] |
AW: Arbeitsschutzgesetz Zitat:
nix beim googeln finden koenen dazu? t. |
AW: Arbeitsschutzgesetz den wollte ich immer noch mal nachliefern. Du meintest wahrscheinlich Gerüst als Schutzgerüst, oder? Beschreib´ doch mal den Fall, falls es noch aktuell ist. |
AW: Arbeitsschutzgesetz Ich glaube mich zu erinnern, dass das Gerüst erst ab 3 m fällig ist. Bei dem Abbruch von Army-Kasernen hatten wir mal die Firsthöhe bei 3,08m und da mussten die Arbeiter mit Rollgerüsten + Hosenträgergurten arbeiten. |
AW: Arbeitsschutzgesetz Ja, das ist wohl in den allermeisten Fällen richtig, aber bei Geschossdecken sind´s nur 2m. Wenn unter der Traufe aber allerlei Steinstapel oder sonstiges Zeug steht, welches bei Absturz das Gefahrenpotenzial noch erhöht, dann ist trotzdem ein Schutzgerüst vorzusehen. Da Du aber mit dem First im Regelfall bei jedem normalen Einfamilienhaus über 3m liegst, ist auch jedes normale Einfamilienhaus regelmäßig einzurüsten. Wenn man an der Traufe Arbeiten vornimmt, also nicht auf das Dach selbst steigen muss, dann ist eine Absturzsicherung vorzusehen sobald die Standhöhe über 2m ist. |
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