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_mariella_: Offline
Beitrag Datum: 15.07.2008 Uhrzeit: 13:06 ID: 29861 | Social Bookmarks: Hallo! Ich habe fürs Studium ein Hotel geplant, bei dem die Anlieferung über die Tiefgarage abläuft (Müll, Wäsche, Nahrung) Kann mir jemand sagen, welche lichte Höhe ich für diese TG einplanen muss? 4,20m oder geht auch weniger? Vielen Dank und viele Grüßea |
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Social Bookmarks: Das ist wohl abhängig von der Höhe der anliefernden LKW. Der Durchschnitt liegt bei 4m. Hängt sicher auch von der Größe des Hotels ab. Wenn Müllfahrzeuge da runter müssen, solltest Du das auch beachten. Alternativ einen Hublift o.ä. für den Transport der Tonnen nach Draussen vorsehen. Der gesamte Potsdamer Platz wird beispielsweise unterirdisch Ver- und Entsorgt. Vielleicht findest Du dazu ja Pläne mit Angaben. Grüße Samy | |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 18.07.2008 Uhrzeit: 08:35 ID: 29881 | Social Bookmarks: Hallo Mariella, ich bin in den letzten Monaten in den "Genuss" gekommen, einen Lebensmittelmarkt für einen der großen Discounter zu planen und in der Bauleitung zu begleiten. Hier sind bei der Anlieferung auch die von dir angenommenen 4,20 lichte Durchfahrt erforderlich. Ich denke aber mal, dass bei einem Hotel (wenn es nicht gleich 500 Betten hat) nicht solch große LKW vorfahren. Ggf, reicht dann auch 3,50m. Die Müllabfuhr usw. fährt ja auch nicht dort hinein. Der Müll wird in diesem Fall ja meist aus dem Müllkühler dann nach draussen geschaft. |
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carstenprochnau: Offline
Beitrag Datum: 12.11.2010 Uhrzeit: 10:35 ID: 41466 | Social Bookmarks: Hallo, ich stehe aktuell auch vor dieser Problematik und finde nicht so recht Informationen zu dem Thema. Sind die Durchfahrtshöhen und Rampenneigungen irgendwo geregelt, bzw. wo kann man das nachlesen? Danke |
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carstenprochnau: Offline
Beitrag Datum: 12.11.2010 Uhrzeit: 10:36 ID: 41467 | Social Bookmarks: Hallo, ich stehe aktuell auch vor dieser Problematik und finde nicht so recht Informationen zu dem Thema. Sind die Durchfahrtshöhen und Rampenneigungen irgendwo geregelt, bzw. wo kann man das nachlesen? Danke |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 12.11.2010 Uhrzeit: 21:29 ID: 41474 | Social Bookmarks: Hallo, also für die Rampen würde ich die Garagenverordnung ansetzen ( hier BW ) § 3 Rampen (1) Rampen von Mittel- und Großgaragen dürfen nicht mehr als 15 vom Hundert geneigt sein. Die Breite der Fahrbahnen auf diesen Rampen muss mindestens 2,75 m, die in gewandelten Rampenbereichen mindestens 3,5 m betragen. Gewendelte Rampenteile müssen eine Querneigung von mindestens 3 vom Hundert haben. Der Halbmesser des inneren Fahrbahnrandes muss mindestens 5 m betragen. (2) Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10 vom Hundert Neigung muss eine Fläche von mindestens 3 m Länge liegen, deren Neigung nicht mehr als 10 vom Hundert betragen darf. Bei Rampen von Kleingaragen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn keine Bedenken wegen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs bestehen. (3) In Großgaragen müssen Rampen, die von Fußgängern benutzt werden, einen mindestens 0,8 m breiten Gehweg haben, der gegenüber der Fahrbahn erhöht oder mindestens durch Markierungen am Boden leicht erkennbar und dauerhaft abgegrenzt sein muss. An Rampen, die von Fußgängern nicht benutzt werden dürfen, ist auf das Verbot hinzuweisen. Bei der Höhe kann ich Dir leider nicht helfen. Allerdings solltest Du, auch wenns fürs Studium ist evtl. beachten, mit welchen Leitungen / Versorgungsschächten Du noch unter der Decke fahren musst, und diese mit einbeziehen. Lieber etwas mehr als zu wenig. |
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carstenprochnau: Offline
Beitrag Datum: 13.11.2010 Uhrzeit: 19:18 ID: 41481 | Social Bookmarks: Danke, in der GarVO finde ich aber leider nichts über die Einfahrt von Tiefgaragen mit LKW. Bei meinem Fall geht es um regelmässige Anlieferungen mit LKW bis zul. Gesamtgewicht von 7,5t in die Tiefgarage. Hat hierfür jemand einen Tip? Gruß |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 15.11.2010 Uhrzeit: 22:39 ID: 41510 | Social Bookmarks: Die GarVo definiert im Gefälle der Rampen keine spezifischen Fahrzeugtypen, heisst, das gilt generell. Natürlich je flacher desto besser, sofern Du die Strecke zur Verfügung hast. ( Hier übrigens für BW ) Normmaße von Fahrzeugen hat meines Wissens nach jedes CAD-Programm als Vorgabe...gib noch etwas dazu, sodass es je nach Prof. nicht heisst, Du müsstest bei der Einfahrt die Luft aus den Reifen lassen und fertig... Achte noch auf die Schleppkurven, aber auch das hast Du im CAD P.S.: alles, sofern es sich um eine Entwurfsarbeit handelt !!! Wenn das der Fall sein sollte, schaut da eh kein Mensch drauf... |
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