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sommerlicher Wärmeschutz Nichtwohngebäude im Bestand Hallo, schreibt die EnEV 2007 bei Änderungen an Bestandsgebäuden einne Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes vor? Wenn ja, in wo genau steht das? Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
AW: sommerlicher Wärmeschutz Nichtwohngebäude im Bestand Meines Wissens fließt der sommerliche Wärmeschutz durch die DIN 4108-2 in die EnEV ein. In wie weit Kühllasten in die Berechnung des Primärenergiebedarf eingearbeitet sind, ist mir leider nicht bekannt (habe bis dato auch noch von keinem derartigen Verfahren gehört). Weka Enev Plus (Anwendung zur Errechnung des Primärenergiebedarfs) betrachtet auch explizit Heizanlagen. Ein mögliche Erklärung könnte darin bestehen, dass sich der sommerliche Wärmeschutz hauptsächlich auf die Nutzbarkeit von Bauwerken bezieht. Zusätzliche Energieeinträge bewirken im Sinne der Enev wohl (paradoxerweise) keine Beeinträchtigung der Gesamtbilanz. (Bitte korrigiert mich falls dem nicht so ist). PS: Generell muss der sommerlicher Wärmeschutz auch im Bestand gewährleistet sein (auch wenn die Berechnung des selbigen womöglich nicht direkt im Rahmen der EnEV abgehandelt wird). |
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