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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 03.05.2009 Uhrzeit: 21:02 ID: 33612 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, ich komme bei einer Energiebilanzierung nicht weiter. Gegeben ist ein 2stöckiges Mehrfamilien- und Geschäftshaus (Blockrandbebauung) mit einer angrenzenden Halle für Sportstätten. Das Wohnhaus hat ein ausgebautes Satteldach. Im EG befindet sich Einzelhandel, der in den Hallentrakt übergeht in den Obergeschossen Wohnungen. Die Bilanzierung teile ich in den Wohnbereich (4701/4801) und Geschäftsbereich (18599). Den Eingangsflur im EG Wohn/Geschäftshaus rechne ich dem Wohnbereich zu! Inwiefern berücksichtige ich die Innenwände und die Haustrennwände bei meine Bilanzierung nach DIN 4701? Mein Programm (IWU Tool) gibt einen Abminderungsfaktor von f(X) von max. 0,36 für angrenzende Räume bis 15°C vor. Ich meine auf diese Wände in der Bilanzierung verzichten zu können, bin mir aber nicht ganz sicher! Vielen Dank für Infos, Gruß -- Blumenschein |
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 03.05.2009 Uhrzeit: 22:26 ID: 33613 | Social Bookmarks: gehören innenwände nicht als speichermasse in den nachweis der nichtüberhitzung mit eingerechnet ? beim wärmeschutznachweis aber nicht von belang. haustrennwand auch nicht, da wärmedämmende hülle ja ganz aussen rum führt und die einzelnen wohneinheiten sind ja gleichmässig beheizt. weiss aber nicht 100%, ist schon lange her hehe... |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 04.05.2009 Uhrzeit: 08:44 ID: 33614 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank für die Antwort! Beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes wird zwischen leichter, mittlerer und schwerer Bauart unterschieden wodurch sich der Sonneintragskennwert entsprechend anpasst. Die Missachtung von Haustrennwänden und Innenwänden ist mir auch so geläufig! Doch was mache ich, wenn die angrenzenden Häuser nicht als Reihenhaus geplant sind, sonder nur Haus an Haus in einer geschlossenen Bauweise aneinander grenzen? Ich erstelle die Bilanz ja nur für ein Haus und nicht eine ganze Zeile, bzw. Block. Darüber hinaus trenne ich in diesem Fall zwischen Wohn und Nichtwohnbereich! Spätestens im Nichtwohnbereich werden doch alle Grenzen betrachtet (Was sich in der Gesamtbilanz der Zonen ja wieder ausgleicht). Muss ich dann im Wohnbereich konsequenter Weise auch so vorgehen oder mache ich mir da zu viele Gedanken? Vielen Dank für weitere Infos, Gruß -- Blumenschein |
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