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EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Hallo, Laut EnEV 2009 §3 (1) heißt es: "Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den Wert des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung mit der in Anlage 1 Tabelle 1 angegebenen technischen Referenzausführung nicht überschreitet." In der Tabelle 1 ist unter Punkt 8 Lüftung angegeben: zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator. Bedeutet dies, dass ich 1) eine Abluftanlage zwingend einbauen muss?? 2) auf eine Lüftungsanlage mit Wäremrückgewinnung aber verzichten kann?? Wo ist denn dort bei einer Abluftanlage die Energieeffizienzoptimierungß Rätselnd grüßt -- Blumenschein |
AW: EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Das Refernzgebäudeverfahren kennst Du ja aus Deinem DIN18599 Lehrgang, das ist bei Wohngebäuden dasselbe. Das Referenzgebäude hat eine zentrale Abluftanlage, wenn Du keine einbaust bist Du technikseitig schon im Soll, d.h. Du musst das irgendwie anderweitig kompensieren. |
AW: EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Hallo, vielen Dank für die Antwort! Ich frage mich nur wie viel Sinn es macht eine reine Abluftanlage einzubauen! Da brauche ich doch mehr Energie als ich gewinne, oder? Gruß -- Blumenschein |
AW: EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Du kontrollierst und reduzierst aber die Lüftungswärmesenken |
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