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k-roy: Offline


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Datum: 16.07.2009
Uhrzeit: 09:43
ID: 34513



AW: Kleine Frage zu BGF GRZ und GFZ

#2 (Permalink)
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zur GRZ zählen meines wissens auch wege, terrassen, nebenanlagen dazu.
mit dieser summe darf die geforderte GRZ aber um 50% überschritten werden. da gehts um flächenversiegelung.
ausserdem zählt (glaube ich) die überbaute fläche eines gebäudes, also auch etwaige auskragungen.
der rest könnte stimmen hehe

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