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sqoody: Offline
Beitrag Datum: 15.07.2009 Uhrzeit: 17:44 ID: 34504 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, also als kleines Beispiel: Grundstücksfläche 300m^2 Dachgeschoss , Höhe 2,00m hat 30m^2 Fläche EG + OG je 60m^2 UG, 1m über Geländeoberfläche 50m^2 Berechnet werden soll BGF, GRZ und GFZ BGF = 30m^2 + 50m^2 + (2*60m^2) = 200m^2 Nun zu GFZ: Das wäre doch nur die Fläche vom OG und EG also die 120m^2 / 300m^2 = 0,4 da Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss zahlt da Höhe weniger als 2,3m und das UG nicht als Vollgeschoss zahlt da weniger als 1,4m über Geländeoberfläche. Ist das richtig soweit? Und für GRZ: Nehme ich in diesem Beispiel nur das EG, also 60m^2 / 300m^2 = 0,2 Hoffe mir kann das jemand an meienm Beispiel erklären ob das so stimmt oder doch etwas falsch ist. Vielen Dank... |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
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k-roy: Offline
Beitrag Datum: 16.07.2009 Uhrzeit: 10:43 ID: 34513 | Social Bookmarks: zur GRZ zählen meines wissens auch wege, terrassen, nebenanlagen dazu. mit dieser summe darf die geforderte GRZ aber um 50% überschritten werden. da gehts um flächenversiegelung. ausserdem zählt (glaube ich) die überbaute fläche eines gebäudes, also auch etwaige auskragungen. der rest könnte stimmen hehe |
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