ehem. Benutzer Registriert seit: 02.06.2006
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Mousi: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2009 Uhrzeit: 14:24 ID: 34600 | Social Bookmarks: Hallo, ich bin Bauzeichnerin im ersten Lehrjahr. Nun hat mein Chef mich mit einer Aufgabe konfrontiert, wo ich a) nicht wirklich Ahnung von haben und b) nicht mehr weiter weiß wo ich noch suchen soll. Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Es geht um folgendes: Mein Chef besitzt ein Haus, welches Denkmalgeschützt ist. Er möchte gerne einige Wände entfernen, dafür dann aber neue Wände ziehen, damit er gut geschnittene Wohnungen bekommt, was zur Zeit nicht der Fall ist. Ich soll nun jetzt raussuchen ob man auch da schon einen Bauantrag stellen muss, bzw. ab wann man überhaupt einen Bauantrag stellen muss. Ich danke euch schon im voraus für eure Antworten. Mousi |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
Beiträge: 189
sanne: Offline
Ort: München Beitrag Datum: 23.07.2009 Uhrzeit: 15:16 ID: 34601 | Social Bookmarks: Ruf doch einfach beim Denkmalamt eurer Stadt/ Gemeinde an und schildere dieses Problem so, wie du´s geschrieben hast (kannst ja sagen es geht um ein Bauvorhaben, ist denkmalgeschützt... und der Bauherr möchte diese und jene Veränderungen vornehmen). Vom Ablauf her läufts nämlich so, wenn du einen Bauantrag einreichst und im Zuge der Prüfung festgestellt wird, dass das Haus unter Denkmalschutz steht, geht der Fall direkt an die Denkmalbehörde. Und wenn du die Einzelheiten vorher schon abgeklärt hast, bist du auf der sicheren Seite! Und der Denkmalpfleger freut sich, dass du an ihn gedacht hast :-) D.h. vorher abklären: WAS ist denkmalgeschützt: nur außen (Fassade, bestimmte Elemente), Innenbereiche (Stuck- oder Gewölbedecken,bestimmte Farben, ...) oder das gesamte Gebäude. Allgemein gilt für Bauanträge: Mach dich schlau in der LBO deines Bundeslandes (Landesbauordnung) bzw. dort wo die Hütte steht. Nicht erforderlich ist z.B. die Einreichung eines Bauantrags bei "genehmigungsfreien Bauvorhaben" d.h. im Allgemeinen (nicht bezogen auf Denkmalschutz!), wenn du z.B. Veränderungen innerhalb des Gebäudes vornimmst z.B. eine Gipskartonwand einreisst, um ein größeres Zimmer zu bekommen. Wie immer gilt auch hier: nicht mit dem Denkmalpfleger verscherzen, du bist auf ihn angewiesen! Und wie immer alles schriftlich festhalten... Viel Erfolg! sanne |
ehem. Benutzer Registriert seit: 02.06.2006
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Mousi: Offline
Beitrag Datum: 23.07.2009 Uhrzeit: 21:22 ID: 34609 | Social Bookmarks: Dankeschön, ich werde das mal meinem Chef vorschlagen. Und dann danach weitere Schritte einleiten. |
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