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Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 10:28
ID: 34645



Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen

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Hallo,

wer beschäftigt sich schon ein wenig länger mit der EnEV und kann mir entsprechend helfen? Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2 Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen U-Wert von 0,30 W/m²K vor.
Es gibt also keinen Unterschied! Wie bitte schön kann ich mir dass denn erklären?
Vielen Dank für weiterführende Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein

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