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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 31.07.2009 Uhrzeit: 11:28 ID: 34645 | Social Bookmarks: Hallo, wer beschäftigt sich schon ein wenig länger mit der EnEV und kann mir entsprechend helfen? Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2 Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen U-Wert von 0,30 W/m²K vor. Es gibt also keinen Unterschied! Wie bitte schön kann ich mir dass denn erklären? Vielen Dank für weiterführende Hinweise, Gruß -- Blumenschein |
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Jochen Vollmer: Offline
Ort: Kassel Beitrag Datum: 31.07.2009 Uhrzeit: 20:10 ID: 34651 | Social Bookmarks: Schreibst du eine Doktorarbeit über die Historie der Energieeinsparung?
__________________ jochenvollmer.de |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 31.07.2009 Uhrzeit: 22:29 ID: 34652 | Social Bookmarks: Hallo, nein ganz sicherlich nicht! Ich wollte nur den U-Wert für ein Beispielhaus aus den 80er berechnen und habe ich mich dort an die WärmeschutzV gehalten und festgestellt, dass nach 25 Jahren keine Verbesserung gefordert ist!? Gruß -- Blumenschein |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 01.08.2009 Uhrzeit: 11:55 ID: 34653 | Social Bookmarks: Zitat:
vor", sondern begrenzt den U-Wert für die Bauteile bei erstmaligem Einbau auf diese Größe. In der Praxis wirst Du doch bei Einhaltung der Hauptforderung (Primärenergie) und Nebenforderung (HT´) niemals ein Haus mit einem 0,3er Dachschräge bauen. Wenn Du dann HT´mal mit km, max vergleichst wirst Du sehen, dass der Wert (HT´) dann auch ca. 30% darunter liegt, hat sich also schon was getan. Deinen Vorwurf hat man aber tatsächlich damals der ersten EnEV gemacht. Zwar wurde die ganzheitliche Betrachtungsweise eingeführt, die Anforderungen an den Dämmstandard waren aber auf Niveau der WSchV 95. Naja, nun geht´s ja mit riesigen Schritten voran (2009/2012). | |
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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 01.08.2009 Uhrzeit: 15:44 ID: 34658 | Social Bookmarks: Hallo, vielen Dank! An das Bilanzverfahren hatte ich tatsächlich nicht gedacht! Bei Änderungen kann ich zurzeit aber durchaus das Bauteilverfahren anwenden! Und wenn jemand (wer auch immer) keine großes Interesse an Energiesparen etc. hat, muss er unter umständen sein Dach auch nicht ändern... Mich verwundert das! Gruß -- Blumenschein |
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