Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline

Ort: Münster

Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about

Beitrag
Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 11:28
ID: 34645



Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,

wer beschäftigt sich schon ein wenig länger mit der EnEV und kann mir entsprechend helfen? Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2 Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen U-Wert von 0,30 W/m²K vor.
Es gibt also keinen Unterschied! Wie bitte schön kann ich mir dass denn erklären?
Vielen Dank für weiterführende Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




 
Registriert seit: 13.05.2003
Beiträge: 836
Jochen Vollmer: Offline

Ort: Kassel

Jochen Vollmer is a jewel in the rough Jochen Vollmer is a jewel in the rough Jochen Vollmer is a jewel in the rough Jochen Vollmer is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 20:10
ID: 34651



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Schreibst du eine Doktorarbeit über die Historie der Energieeinsparung?
__________________
jochenvollmer.de

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline

Ort: Münster

Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about

Beitrag
Datum: 31.07.2009
Uhrzeit: 22:29
ID: 34652



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,

nein ganz sicherlich nicht!
Ich wollte nur den U-Wert für ein Beispielhaus aus den 80er berechnen und habe ich mich dort an die WärmeschutzV gehalten und festgestellt, dass nach 25 Jahren keine Verbesserung gefordert ist!?
Gruß
--
Blumenschein

Mit Zitat antworten
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 01.08.2009
Uhrzeit: 11:55
ID: 34653



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Blumenschein Beitrag anzeigen
...Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen
K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. Anlage , Punkt 2 Tabelle 2
Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen einen
U-Wert von 0,30 W/m²K vor....
Ich glaube Du begehst da gerade einen Denkfehler: die EnEV "sieht nicht 0,30
vor", sondern begrenzt den U-Wert für die Bauteile bei erstmaligem Einbau
auf diese Größe. In der Praxis wirst Du doch bei Einhaltung der
Hauptforderung (Primärenergie) und Nebenforderung (HT´) niemals ein Haus
mit einem 0,3er Dachschräge bauen.

Wenn Du dann HT´mal mit km, max vergleichst wirst Du sehen, dass der Wert
(HT´) dann auch ca. 30% darunter liegt, hat sich also schon was getan.

Deinen Vorwurf hat man aber tatsächlich damals der ersten EnEV gemacht.
Zwar wurde die ganzheitliche Betrachtungsweise eingeführt, die
Anforderungen an den Dämmstandard waren aber auf Niveau der WSchV 95.
Naja, nun geht´s ja mit riesigen Schritten voran (2009/2012).

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.07.2003
Beiträge: 924
Blumenschein: Offline

Ort: Münster

Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about

Beitrag
Datum: 01.08.2009
Uhrzeit: 15:44
ID: 34658



AW: Wärmeschutzverordnung 1982 gegen EnEV 2007 -Dachschrägen #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo,
vielen Dank! An das Bilanzverfahren hatte ich tatsächlich nicht gedacht!
Bei Änderungen kann ich zurzeit aber durchaus das Bauteilverfahren anwenden! Und wenn jemand (wer auch immer) keine großes Interesse an Energiesparen etc. hat, muss er unter umständen sein Dach auch nicht ändern... Mich verwundert das!
Gruß
--
Blumenschein

Mit Zitat antworten
Anzeige

Diese Anzeige wird registrierten Mitgliedern nicht angezeigt.
Du kannst Dich hier kostenlos bei tektorum.de registrieren!

Informationen zur Anzeigenschaltung bei tektorum.de finden Sie hier.




Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
EnEV 2007 Anlage 3 kann oder und Regelung Blumenschein Konstruktion & Technik 2 25.06.2009 14:34
EnEV 2007 Anlage 3 auch für große Nichtwohngebäude? Blumenschein Konstruktion & Technik 0 25.06.2009 12:29
EnEV 2007, Bodenplatte Blumenschein Planung & Baurecht 5 02.02.2009 21:40
Detail von 1974 bis 1982 abzugeben mika Biete 0 27.05.2007 13:36
Rezept gegen Parkplatznot Traffic-Tobi Stadtplanung & Landschaftsarchitektur 2 23.03.2005 20:33
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:14 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd. (Deutsch)
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2022 tektorum.de®