|
Registriert seit: 07.08.2003
Beiträge: 1.267
fst: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 11:42 ID: 35181 | Social Bookmarks: Zitat:
Ob der Planer rechtlich belangt werden kann, oder nicht? P.S. Der Ton deiner Beiträge motiviert nicht gerade zum Antworten. | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 6
Fischer: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 18:02 ID: 35186 | Social Bookmarks: Ich möchte mich über meinen Ton entschuldigen!. Ja es geht mehr oder weniger insofern um die rechtliche Situation, da das Thema Mauer- und Brüstungsabdeckungen an der anstehenden Eigentümerversammlung unserer erst 21/2-jährigen Terrassensiedlung protokoliert ist. Ich konnte noch nicht eruieren, wer, ob ein Eigentümer oder die Verwaltung, das Thema aufgebracht hat. Falls die Mehrheit der Eigentümer zustimmen würde, gienge es um die Kostenübernahme oder Aufteilung der sicher nicht ganz billigen Chromstahlabdeckungen. |