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Fischer: Offline
Beitrag Datum: 01.09.2009 Uhrzeit: 12:08 ID: 35119 | Social Bookmarks: Sichtbetonbrüstungen und Wände im Freien ohne Kronenabdeckungen verschmutzen nach einiger Zeit. Kann davon ausgegangen werden, dass die Planer Kronenabdeckungen aus Blech vorsehen sollten?. |
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Social Bookmarks: Das ist nicht so pauschal beantworten. Aus gestalterischer Sicht ist z.B. eine Zinkblechabdeckung nicht immer angebracht. Man kann natürlich die Krone / Attika auch mit einem Betonfertigteil abdecken oder ggf. das ganze monolithisch konstruieren. Dabei sollte man natürlich darauf achten, dass Wasser abließen kann und dabei sichtbare Oberflächen so wenig wie möglich verschmutzt werden. Du müsstes mit Deiner Frage mal etwas präzier werden. So wie Du sie stellst hört sich das an, als wolltest Du jemanden wegen nicht fachgerechter Planung oder Ausführung verklagen...
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Beitrag Datum: 02.09.2009 Uhrzeit: 12:29 ID: 35132 | Social Bookmarks: In unserer Siedlung, vor 21/2 Jahren fertiggestellt, gibt es viele Sichtbetonmauern und Brüstungen, 21 cm stark. Die Krone ist horizontal. Der Sichtbeton wurde in hellgrauer Farbe gestrichen. Ich hatte immer Bedenken, dass durch Regenwasser der natürliche Schmutz auf den Kronen auf die vertikalen Mauerflächen hinunterläuft und diese so mit der Zeit unansehnlich verschmutzen. Nun wird an der kommenden Eigentümerversammlung diskutiert und abgestimmt werden , ob die Mauerkronen mit Chromstahlblechen abgedeckt werden sollen. Ich meine, dass ich einmal in einem Fachartikel gelesen habe, dass ein Unterlassen einer solchen Abdeckung unter falscher Planung eingestuft wird. Ueber Ihre Meinungen wäre ich sehr dankbar. |
Social Bookmarks: Bei Ziegelmauerwerk müsste in jedem Fall eine Abdeckung vorgesehen werden, bei Beton oder Naturstein sehe ich aus technischer Sicht keine Veranlassung, da die Struktur keinen Schaden nehmen wird.
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Fischer: Offline
Beitrag Datum: 02.09.2009 Uhrzeit: 18:12 ID: 35138 | Social Bookmarks: Danke für Ihre Einschätzung. Schaden im eigentlichen Sinn entsteht beim Fehlen einer Abdeckung nicht, doch entstehen mit der Zeit an den Wandseiten Verschmutzungen ( hässliche, sog. "Schnäuze" ). |
Social Bookmarks: Können wir mal ein Bild davon sehen? Vielleicht gibt es gute Vorschläge...
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Fischer: Offline
Beitrag Datum: 02.09.2009 Uhrzeit: 20:26 ID: 35141 | Social Bookmarks: Ich meine, dass ein Bild kaum weiter hilft. Die Beschreibung sollte doch klar sein. In einer Siedlung von Terreassenhäusern und Wohnungen gibt es eben Sichtbetonmauern und Brüstungen die 21cm stark sind( wie bereits früher gesagt,mit ebener das heisst horizontaler Krone) und auf der einen Seite 90cm hoch und auf der anderen Seite bis zu einer Stockwerkhöhe plus diese 90 ausmachen. Diese Mauern sind dann ferner auch beidseitig von Treppenabgängen im Freien zwischen Gebäudeeinheiten vorhanden. Können Sie sich nun ein besseres "Bild" machen ? |
Social Bookmarks: Nein, für eine ästhetische Beurteilung oder Vorschläge sind Beschreibungen nicht ausreichend. Würden Sie ein Gebrauchtwagen auf Grund der Beschreibung kaufen???
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noone: Offline
Beitrag Datum: 07.09.2009 Uhrzeit: 01:20 ID: 35173 | Social Bookmarks: Bei Stützmauern ist eine "Krone" meist nicht üblich, bei Attiken denke ich müsste ein Attikablech vorhanden sein. Habe aber die entsprechenden DINs und Dachdeckerrichtlinien nicht zur Hand, hier wäre eine baurechtliche Beratung angebracht - oder mal in Dachdeckerforen anfragen, wenn das Geld gespart werden soll..... hört sich aber ziemlich spiessig an, das Ganze.... |
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Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 12:10 ID: 35178 | Social Bookmarks: Es geht nicht um die ästhetische Beurteilung. ( Siehe meine Fragestellung). Um das Beispiel des Gebrauchtwagens aufzunehmen, möchte ich lediglich wissen ob er vier Räder hat. Dies ist doch sicher ohne Zeichnung oder Foto abzuklären respektive zu beantworten. |
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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 12:42 ID: 35181 | Social Bookmarks: Zitat:
Ob der Planer rechtlich belangt werden kann, oder nicht? P.S. Der Ton deiner Beiträge motiviert nicht gerade zum Antworten. | |
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Beitrag Datum: 08.09.2009 Uhrzeit: 19:02 ID: 35186 | Social Bookmarks: Ich möchte mich über meinen Ton entschuldigen!. Ja es geht mehr oder weniger insofern um die rechtliche Situation, da das Thema Mauer- und Brüstungsabdeckungen an der anstehenden Eigentümerversammlung unserer erst 21/2-jährigen Terrassensiedlung protokoliert ist. Ich konnte noch nicht eruieren, wer, ob ein Eigentümer oder die Verwaltung, das Thema aufgebracht hat. Falls die Mehrheit der Eigentümer zustimmen würde, gienge es um die Kostenübernahme oder Aufteilung der sicher nicht ganz billigen Chromstahlabdeckungen. |
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