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Aufklappbare Vorrichtungen im öffentlichen Strassenraum Kann mir jemand sagen ob ich bei einem geplanten Kiosk direkt am Fussgängerweg ein aufklappbares Element temporär haben darf welches dann in ca 2.5m Höhe in den Fussgängerweg ragt? Überlegung ist einen Unterstand an der Verkaufsseite zu schaffen, indem man den oberen Wandbereich um 90 Grad nach oben klappt in der Zeit in der der Kiosk betrieben wird. |
AW: Aufklappbare Vorrichtungen im öffentlichen Strassenraum schätze ja, ist ja wie ein ladenvordach und auch nix neues. muss genehmigt werden, und der fußweg darf sowieso nicht feuerwehrzufahrt o.ä. sein. |
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