ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
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LaHood: Offline
Beitrag Datum: 09.02.2010 Uhrzeit: 10:19 ID: 37682 | Social Bookmarks: Das leidige Thema lässt mich nicht los. Wir haben Projekte mit einem wiederkehrenden System/Aufbau bei denen Rampenseitenwände aus Stahlbetonfertigteilen konstruiert werden. Nun höre ich immer wieder das es ein rissfreies Bauwerk nicht gibt, das der Stahl erst seine vollenZugkräfte aufnehmen kann wenn er sich etwas gedehnt hat, und das der Grund bei Stahlbeton für Risse wäre. Das es einen Toleranzbereich gibt bei denen die Funktion des Bauwerks, Schutz des Stahls vor Korrosion nicht beinträchtigt ist. Gibt es bei Stahlbeton nur die Möglichkeit die optische Haarrissvermeidung zu erhalten über einen Anstrich der dehnfähig ist, und damit die Haarrisse verdeckt? Der Aufwand zur Vermeidung der Haarrisse sollte sich in Grenzen halten, und daher keine allzu teuren Speziallösungen beinhalten. Ein Auftragnehmer schrieb auf den beanstandeten Mangel in der Gewährleistungszeit das keine Rissbreitenbewehrung berechnet wurde in den Statikplänen. Ist das immer separat erforderlich? Berechnet man die zulässige Größe von Haarrissen? Risse die größer sind dürfen doch eh nicht auftauchen da sonst die Gefahr besteht das der Stahl durch eindringendes Wasser korridiert und dann seine Funktion im Verbund mit dem Beton nicht mehr wahrnehmen kann. Des weiteren vermuten der AN das durch Temperaturschwankungen die Risse auftauchen. Wobei sich mir hier die Frage stellt was das für ein Argument ist. Es ist doch bekannt das wir zwischen den verschiedenen Jahreszeiten , Extrem Sommer <-> Winter, natürlich Temperaturschwankungen haben, das ist ja nichts Unbekanntes. Vielleicht hat ja jemand 1-2 klärende Antworten zu diesem Thema. Danke Grüße LH |
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