![]() |
EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen Hallo, wie habe ich folgenden Passus der EnEV zu verstehen. „In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.“ EnEV 09, Anlage 5 Demnach muss ich meine Heizungsleitungen im Wohnzimmer nicht dämmen! Was genau ist mit freiliegende Absperreinrichtungen gemeint? Z.B. ein Thermostat? Vielen Dank, Gruß -- Blumenschein |
AW: EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen exakt, so würde ich das sehen! |
AW: EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen Danke |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:31 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®