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Definition Anfang-Ende Treppe für Geländer Wie ist das Ende der Treppe definiert wenn ich meine 30cm Handlaufüberstand einhalten soll nach DIN 18024-1? Dort steht: Der äußere Handlauf muss 30 cm waagerecht über Anfang und Ende der Treppe hinausragen, der innere Handlauf am Treppenauge darf nicht unterbrochen werden. Orientierungssicherheit muss durch taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen gegeben sein. Nun ist die Frage ob das Ende der Treppe an der Kante vorne der letzten Setzstufe ist, oder ob es das Ende der letzten Auftrittsfläche ist. Die letzte Stufe ist bündig mit dem Bodenbelag. Danke Grüße LH |
AW: Definition Anfang-Ende Treppe für Geländer hier eine erläuternde Abbildung aus dem Leitfaden zur DIN 18024-1 "Barrierefreies Bauen, Band 3" (S. 37) der Bayerischen Architektenkammer: http://thoma.la/div/tekt/gelaender.jpg Gruß, Matthias |
AW: Definition Anfang-Ende Treppe für Geländer super, ich danke Dir. Das Bild hat mir gefehlt |
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