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Datum: 03.05.2010
Uhrzeit: 14:28
ID: 38935



Bauvorlageberechtigung - Frage

#1 (Permalink)
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Tag zusammen, bin neu hier.

Mich würde interesseren, was ich an Leistungen zu erbringen habe wenn ich in NRW als Bauvorlageberechtigt eingetragen bin und mich um ein Projekt in Bayern bemühe.

Im Moment mit der neuen Gesetzgebung schaut es ja so aus, das auch die Eintragungen anderer Länder gelten aber wie läuft das dann? Muss ich ich alles nachweisen oder kümmert sich das Bundesland (in diesem Fall Bayern) selber um die Informationen. Gibt es sonst etwas zu beachten bei solchen Vorhaben?

Würde mich über hilfreiche Erfahrungen und Antworten freuen.

gruß

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Beitrag
Datum: 03.05.2010
Uhrzeit: 15:47
ID: 38937



AW: Bauvorlageberechtigung - Frage

#2 (Permalink)
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Du weist einfach durch zB. den Nachweis der Eintragung in die Architekten kammer o.ä. nach, das Du entsprechend Art. 61 BayBO bauvorlageberechtigt bist.

Artikel 61 BayBO gibts zB hier:
http://www.innenministerium.bayern.d...2010_03_01.pdf

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