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Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? Hallo! Will die Glasfassade ( Festverglasung in Pfosten-Riegel-Konstruktion) bei dem Gewerbegeschoss meines Entwurf so weit wie möglich zum Boden ziehen. Jetzt frage ich mich jedoch was es hier zu berücksichtigen gilt: 15 cm wie bei Türen, Fenstertüren oder 30 cm Spritzwasserschutzhöhe. Bis jetzt hatte ich vor das Geschoss 15 cm über Geländerhöhe stehen zu lassen und die Glasfassade bis zum Boden zu ziehen. Darf ich das? Mit freundlichen Grüßen |
AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? Detail wäre hilfreich ;). |
AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? 15 cm Aufkantung - generell bei allen Öffnungen, bei Haustüren wird es generell aber nicht gemacht, deshalb Vordach 30cm Spritzwasserschutz - gibts nur beim Holzbau Du kannst die Fassade bis auf Null ziehen, und im Aussenbereich mit einer Schlitzrinne arbeiten, dann hast Du auch wieder die Aufkantung, s. hier: http://www.ais-online.de/6/resourcef...7173888u24.jpg |
AW: Schwelle bei Gewerbe im E.G.??? Hallo zusammen, als Ergänzung zum vorherigen Beitrag. ich denke mal die DIN 18195-5 ist hier die richtige Norm: "8.1.5 Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an anschließenden, höher gehenden Bauteilen im Regelfall mindestens 150 mm über die Schutzschicht, die Oberfläche des Belages oder der Überschüttung hochzuführen und dort zu sichern (siehe DIN 18195-9). Ist dies im Einzelfall nicht möglich, z. B. bei Balkon- oder Terrassentüren, sind dort besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser oder das Hinterlaufen der Abdichtung einzuplanen (z. B. ausreichend große Vordächer, Rinnen mit Gitterrosten). Beim Abschluss der Abdichtung von Decken überschütteter Bauwerke ist die Abdichtung mindestens 200 mm unter die Fuge zwischen Decke und Wänden herunterzuziehen und mit einer gegebenenfalls vorhandenen Wandabdichtung zu verbinden." Gruß -- Blumenschein |
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