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Datum: 12.08.2010
Uhrzeit: 09:29
ID: 40383



bauaufsichtlich geregelter Bereich

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ab wann kann ich von einem bauaufsichtlich geregeltem Bereich und ab wann von einem bauaufsichtlich nicht geregelten Bereich sprechen.
Besteht die Unterscheidung in lediglich öffentlichem Bau und privater Bau?

Wie teile ich dann einen Baukörper ein, der sowohl öffentliche als auch private Bereich hat?
Im konkreten Beispiel geht es um eine Küche eines Restaurants. (Restaurant ca. 1.000 Besucher/Tag).
Gehört die Küche zum bauaufsichtlich geregelten Bereich oder nicht? Konkret geht es dabei um die Verbundabdichtung. Das ZDB-Merkblatt „Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ gibt z.B. für den nicht geregelten Bereich keine Klassen für hoch beanspruchte Bereiche vor. (Siehe Punkt 1.3)
Nach meiner Einschätzung gehört eine Gewerbeküche mit ständigem Wassereinsatz und chemiekalischer Belastung sehr wohl zu den hoch beanspruchten Flächen.

Ist meine Gewerbeküche damit automatisch im bauaufsichtlich geregeltem Bereich?

Vielen Dank für Infos,
Gruß
--
Blumenschein

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Datum: 14.08.2010
Uhrzeit: 15:27
ID: 40412



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich

#2 (Permalink)
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ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.
Den geregelten Bereich kenne ich nur im Zusammenhang mit Bauprodukten, das
hat nichts mit privat oder öffentlich zu tun, sondern nur mit dem §20 Euer
Landesbauordnung
vermutet
Matthias

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Datum: 03.11.2010
Uhrzeit: 18:53
ID: 41402



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #3 (Permalink)
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Fall gelöst?

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Datum: 03.11.2010
Uhrzeit: 22:42
ID: 41405



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #4 (Permalink)
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Jein,

in der Tat wäre es praktikabel einen Quader mit einem entsprechenden Foto zu belegen und das 3d Warehouse gibt auch ein paar Beispiele.

Plan ist es allerdings, das ganze nur als Strichzeichnung abzugeben, sprich eine Image-Datei nützt mir nichts.

Nur wie kann ich einen Quader so darstellen, dass man den Eindruck bekommt, es sei eine Hecke oder ähnliches,

Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 09:20
ID: 41408



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #5 (Permalink)
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falscher Film?

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Beitrag
Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 10:07
ID: 41409



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #6 (Permalink)
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Stimmt,

sorry war wohl gestern zu spät.

Werde es gleich im richtigen Thread posten,

der oben genannte Fall ist aber gelöst,

vielen Dank nochmals nachträglich,

Gruß
--
Blumenschein

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Beitrag
Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 11:08
ID: 41410



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Blumenschein Beitrag anzeigen
...
der oben genannte Fall ist aber gelöst,
...
Und die Lösung ist:____________________________________

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Beitrag
Datum: 04.11.2010
Uhrzeit: 11:21
ID: 41411



AW: bauaufsichtlich geregelter Bereich #8 (Permalink)
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Für mich ist die Lösung:

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.
Den geregelten Bereich kenne ich nur im Zusammenhang mit Bauprodukten, das
hat nichts mit privat oder öffentlich zu tun, sondern nur mit dem §20 Euer
Landesbauordnung
vermutet
Matthias
Gruß
--
Blumenschein

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