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Beitrag
Datum: 14.09.2010
Uhrzeit: 21:12
ID: 40866



EnEV 09 Anlage 3, 4.1 b Dachhaut

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

gemäß EnEV 09, Anlage 3, Absatz 4.1 b gilt folgendes:

Soweit bei Steildächern Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie Decken und Wände (einschließlich Dachschrägen), die beheizte oder gekühlte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,

die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4 a einzuhalten.


Was genau ist mit Dachhaut gemein,
  • Die Ziegelpfanne,
  • die Ziegelpfanne mit Unterspannbahn
  • Die Ziegelpfanne mit Unterkonstruktion

Vielen Dank für Infos,

Gruß
--
Blumenschein

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