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Ort: Tübingen Beitrag Datum: 14.10.2010 Uhrzeit: 21:24 ID: 41234 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, vermutlich jeder von uns weiß, daß es Pflicht ist ein Bautagebuch zu führen, sofern LPH 8 vertraglich vereinbart ist. Mich würde aufgrund kürzlich intern entstandener Diskussionen interessieren, was im schlimmsten Fall passieren kann, wenn es nicht geführt wurde. Ich habe gehört, daß das zivilrechtliche Klagen mit sich bringen kann?!? Hat hierzu jemand Erfahrungen oder weiß etwas darüber? Danke im Voraus |
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Social Bookmarks: Klar. Das Bautagebuch dient ja u.a. einer Beweisführung im Streitfall vor Gericht. Hat der Architekt das Bautagebuch nicht geführt und lässt sich deshalb etwas nicht zweifelsfrei nachvollziehen, wird der Bauherr im Schadensfall sicherlich nicht zimperlich im Umgang mit dem Schludruian (also dem Bauleiter) sein. Irgendwer muss ja für den Schaden (der Nichtnachweisbarkeit) geradestehen...
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Ort: Tübingen Beitrag Datum: 27.10.2010 Uhrzeit: 18:28 ID: 41342 | Social Bookmarks: Das ist klar. Ich meinte generell. Wenn ich als Bsp. vor Gerichte stehe und für den imaginär entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werde aufgrund des fehlenden Bautagebuchs...OK Kann ich aber allein für das Nichtführen "verknackt" werden ? Auch wenn es zu keinen Streitigkeiten kommt P.S.: Ich führe Bautagebuch, ist nur interessehalber Gruß |
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