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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 01.11.2010 Uhrzeit: 16:51 ID: 41386 | Social Bookmarks: Moisen, weiß hier jemand, was eine rückstaufreie Vorflut nach DIn 4094 ist ? Oder wie eine Dränage nach DIN 4094 mit rückstaufreier Vorflut aussieht ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 Geändert von Kieler (01.11.2010 um 18:30 Uhr). Grund: Norm geändert |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 01.11.2010 Uhrzeit: 17:27 ID: 41387 | Social Bookmarks: Drainagen sind in DIN4095 geregelt und rückstaufreier Anschluss an die Vorflut ist eigentlich selbstverständlich, bedeutet, dass Abwässer, die unterhalb der Rückstauebene liegen, z.B. über diese gehoben werden müssen, um Rückstau zu verhindern. Im Falle der Dränung soll beim Anschluss an das öffentliche Kanalnetz so auch verhindert werden, dass dieses durch schadhafte Dränungen versandet. |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 01.11.2010 Uhrzeit: 17:43 ID: 41388 | Social Bookmarks: Okay, sorry, für die falsche DIN Angabe, die stand so im Bodengutachten. Gehört Dränage eigentlich zum Planungsbereich einer Architekten, Landschaftsarchitekten oder Haustechnikers ? Ich merke nämlich gerade, dass ich davon so gut wie nichts weiß. Ich kenne zwar Dränrohre um die Sohle, aber das war's dann auch schon. Wer bemißt sowas, und sagt, welche Ausführung gewählt werden muss ? Der Bodengutachter schreibt von der Dränage mit rückstaufreier Vorflut im Zusammenhang mit Starkregenfällen. Wie paßt das zusammen ? Denn was Du schreibst bezieht sich, auf das Abwasserrohrsystem, das für die Dachentwässerung und das "Braunwasser" (?) gedacht ist, oder ? Wenn es aber um die Höhe von Fenstern und Türen bezogen auf das Straßenniveau geht, geht's um das Oberflächenwasser, oder ? Wir haben nämlich für einen barrierefreien Zugang keinen Sockel ausgebildet sondern, das gesamte Gebäude mit einem umlaufenden 3% Gefälle versehen. Nur weiß ich jetzt nicht, ob das hinsichtlich Oberflächenwasser ausreichend ist um einen 20cm Sockel zu ersetzen, und ob eine Dränage in Form einer Entwässerungsrinne um das Gebäude herum dies leisten kann.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 01.11.2010 Uhrzeit: 18:23 ID: 41389 | Social Bookmarks: Dränagen plant der Architekt, aber keine Sorgen, die DIN hat nur 8 Seiten Rückstauebene legt die Stadtentwässerung fest, ist im Regelfall die Oberkante der Straße am Anschlusspunkt. Das was ich gesagt habe gilt auch für Drainagen. Im Regelfall kannst Du die Ringdränage selbst bei nicht unterkellerten Gebäuden nicht an den Abwasserkanal anschließen, da sie tiefer liegt als die Rückstauebene. Auch ist es wie gesagt meistens verboten, wegen der Sandproblematik, das kann man durch das beschriebene Heben über die Rückstauebene mit Pumpe umgehen. Ansonsten ins nächste Flüßchen einleiten, oder bei starker Hanglage den hinab entwässern, möglich ist auch ein Sickerschacht. Zitat:
geben, den es bei Normalpegel nicht gibt, vermute ich. Die Entwässerungsrinne hat dann wiederum (so wie ich das aus Deinem Beitrag herauslese) nichts mit dem Thema Dränage nach DIN 4095 zu tun sondern Abdichtung nach DIN 18195-5. Dort heißt es: Zitat:
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 01.11.2010 Uhrzeit: 20:52 ID: 41390 | Social Bookmarks: Langsam kommt Licht ins Dunkel. Ich wollte eigentlich eine umlaufende Rinne mit Abdeckung um's Gebäude. Landschaftsarchitekt und Haustechniker fanden das nicht sinnvoll, und Bauherr auch nicht, weil er Pflegearbeiten befürchtet - Blätter aus der Rinne holen. Also wurde die Rinne gestrichen. Jetzt habe ich beim Prüfen der Richtlinien - die übrigens ständig fortgeschrieben werden - entdeckt, dass dort Folgendes steht: Zitat:
Da ich aber leider nicht genau weiß wo die Rückstauebene liegt, weiß ich leider auch nicht, ob Fenster und Türen vor Überflutungen geschützt sind. Das ganz wird noch durch ein abschüssiges Grundstück erschwert. Und natürlich dadurch, das in unserem Büro DIN-Normen für nicht notwendig erachtet werden. Ich also erstmal einen Bib-Ausweis besorgen müsste, den ich nur in meiner Arbeitszeit besorgen kann und den ich dann widerrechtlich weil kommerziell nutzen müsste. Oh man das kotzt mich echt an. Aber immerhin weiß ich jetzt schon mal, dass ich es wissen müsste.
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 | |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 02.11.2010 Uhrzeit: 21:38 ID: 41394 | Social Bookmarks: mika, als Rückstauebene kannst Du eigentlich immer das Straßenniveau annehmen. Solltest Du bei dem BV Entwässerungspunkte unter diesem haben, hoffe ich, Du hast einen RV verbaut. Ansonsten hat das Kieler ja schon sehr schön beschrieben. Versuch doch das anfallende Wasser in einem Sickerschacht / Rigole abzuführen. Es gibt auch noch das sog. "Stuttgarter Modell". Die Drainage wird hierbei offen in den KS eingeleitet und dort über einen Bodenablauf mit RV ans ( bei Mischsystemen ) Schmutzwasser angeschlossen. Somit kann kein Schmutzwasser in die Drainage gelangen. Bei Trennsystemen muss dies in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. Sollte noch eine Dichtigkeitsprüfung erfolgen, muss die Drainage vorher getrennt werden... Solltest Du das aber aus örtlichen Gegebenheiten die ich nicht kenne in Erwägung ziehen, unbedingt vorher mit der zuständigen Behörde abklären, ob das genehmigungsfähig ist. Das ist von hier zu da unterschiedlich Geändert von Bosmeg (02.11.2010 um 21:56 Uhr). |
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Bosmeg: Offline
Ort: Tübingen Beitrag Datum: 15.11.2010 Uhrzeit: 22:56 ID: 41511 | Social Bookmarks: Wie hast Du es letztendlich gelöst??? Und mal nur um Dich nicht allein dastehen zu lassen :-)) bei uns werden DIN Normen stellenweise auch klein geschrieben. Manchmal muss man meines Erachtens aber auch sagen, dass Theorie das ist, was in der Praxis nicht funktioniert.... Es gibt immer wieder Details, die die DIN durchbrechen, aber trotz allem wunderbar funktionieren. Und solang sie das tun, kräht auch kein Hahn danach |
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