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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 23:14 ID: 41500 | Social Bookmarks: Nabend, wo ist eigentlich der Luftwechsel für Wohnräume genau geregelt ? Die ENEV sagt bei Wohnraum ohne Lüftungsalage max. 3 h-¹. Und dann gibt es noch den Mindestluftwechsel von 0,8 h-¹, wenn ich mich recht erinnere. Wo ist dieser Mindestluftwechel eigentlich aufgeführt ? In der Praxis kommt doch der Mindestluftwechsel zu Anwendung, weil die energetischen Verluste geringer sind, oder ? Ich frage, weil ein Bekannter, der nicht aus dem Baubereich ist, behauptet, dass seine Dunstabzugshaube in einer offenen Wohnküche einen 8-fachen Lufwechsel leisten müsse, und dass es ein Mangel sein, wenn dies nicht der Fall wäre. Er bezieht sich auf eine technische Angabe vom Hauben-Hersteller. Ich hingegen, glaube, dass er den Anspruch auf die Erfüllung einer technische Eigenschaft mit einer sinnvollen Auslegung des Luftwechsel verwechselt. Wie seht Ihr das ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.11.2010 Uhrzeit: 02:48 ID: 41501 | Social Bookmarks: Für die Lüftung von Wohnräumen gibt es die DIN 1946-6 Ansonsten: kleine Übersicht mit Quellen: http://www.kuespert.biz/index_htm_fi...ngsanlagen.pdf AMEV: https://www.netstab.de/groups/popup....1031&portal=91 |
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mika: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 15.11.2010 Uhrzeit: 07:43 ID: 41502 | Social Bookmarks: Danke für die schnelle Antwort. Nach der Tabelle, wären es für Wohnräume 3-6 fach pro Stunde, und sogar 15-30 fach pro Stunde bei privaten Küchen. Wie paßt dass dann aber zur ENEV ?
__________________ Grüße Michael "Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?" Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |
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