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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 14.11.2010 Uhrzeit: 23:14 ID: 41500 | Social Bookmarks: Nabend, wo ist eigentlich der Luftwechsel für Wohnräume genau geregelt ? Die ENEV sagt bei Wohnraum ohne Lüftungsalage max. 3 h-¹. Und dann gibt es noch den Mindestluftwechsel von 0,8 h-¹, wenn ich mich recht erinnere. Wo ist dieser Mindestluftwechel eigentlich aufgeführt ? In der Praxis kommt doch der Mindestluftwechsel zu Anwendung, weil die energetischen Verluste geringer sind, oder ? Ich frage, weil ein Bekannter, der nicht aus dem Baubereich ist, behauptet, dass seine Dunstabzugshaube in einer offenen Wohnküche einen 8-fachen Lufwechsel leisten müsse, und dass es ein Mangel sein, wenn dies nicht der Fall wäre. Er bezieht sich auf eine technische Angabe vom Hauben-Hersteller. Ich hingegen, glaube, dass er den Anspruch auf die Erfüllung einer technische Eigenschaft mit einer sinnvollen Auslegung des Luftwechsel verwechselt. Wie seht Ihr das ? |