Social Bookmarks: Hallo, ein Müllfahrzeug hat eigentlich eine Höhe von < 4,00m, allerdings wird eine lichte Raumhöhe von 5m gefordert, wenn den Müllentsorgung in einem Gebäude stattfindet. Ich frage mich, ob die 5m durchgehend eingehalten werden müssen, oder ob es nicht auch ausreicht, im Bereich der Müllentsorgung (also der Beladefläche) eine Deckenhöhe von 5m üOKFF anzubieten?! Hat da jemand näheres Wissen parat? Grüsse Florian
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 23.03.2011 Uhrzeit: 00:01 ID: 43076 | Social Bookmarks: Hilft wahrscheinlich nicht weiter: Lt. STVO könen Fahrzeuge eine max Höhe von 4 m haben. hinzu kommt eine Toleranz für Bewegungen von 20 cm und ein Sicherheitsraum von 30 cm. Brücken haben eine lichte Mindesthöhe von 4,50 sonst sind sie speziell ausgeschildert. Ich denke das solltest du direkt mit der Entsorgungsfirma klären. |
Social Bookmarks: Würde man in der Ausführung sicherlich machen. Für einen Wettbewerb ist das garnicht so einfach, schnell an Informationen zu kommen. Ich hatte die Berliner Stadtreinigung einfach mal angerufen, aber auf Anhieb konnte man mir dort auch nicht mehr sagen, als dass eine Durchfahrtshöhe von 4,20m benötigt wird. Wo die 5m des Auslobers herkommen war nicht bekannt. Allerdings scheinen die 5m häufiger gefordert zu sein. Andere Kollegen kennen die Problematik auch.
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LukA5: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 24.03.2011 Uhrzeit: 23:36 ID: 43119 | Social Bookmarks: ist dir der fahrzeugtyp bekannt? was wird genau beladen (container-/ muldengrößen)? ich hatte mal zu einem projekt die kenndaten zum fahrzeug direkt beim hersteller (i. d. fall magirus) angefragt und freundliche auskunft erhalten. |
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