|
ehem. Benutzer Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 92
LaHood: Offline
![]() Beitrag Datum: 28.03.2011 Uhrzeit: 12:32 ID: 43157 | Social Bookmarks: Hallo, mein Vermieter ist gerade dabei an der gegenüberliegenden Dachgeschosswohnung Baumaßnahmen durchzuführen, nachdem die vorherigen Mieter ausgezogen sind. Unter anderem kamen in eines der mittlerweile 3 Zimmer 2 zusätzliche Dachfenster rein, und ein Raum der ursprünglich über den Dachzugang erschlossen werden konnte ( 3-Spänner, Zugang zum Dach in der Mitte), wurde dann dieser Wohnung durch einen Mauerdurchbruch angebunden. Als ich während der Baumassnahme mal den Handwerkern guten Tag gesagt habe war ich doch erschrocken als ich beim Abreissen Der Drempelwand gesehen habe das quasi keine Dämmung vorhanden war. (50iger Jahre Bau) Was sieht denn nun die EnEv vor bei Sanierungsmassnahmen? Muss der gesamte Dachraum dann gedämmt werden, oder nur die Wand bei denen die neuen Fenster eingesetzt wurden? Die Decke zum Dachboden ist vermutlich ebenfalls nicht gedämmt. Der Dachraum ist es definitiv nicht. Da ich mich als Mieter für diese Wohnung interessiere wäge ich halt momentan ab ob ein Umzug in eine neuere, bzw. besser sanierte Wohnung nicht langfristig besser wäre. Grüße LH |
|
![]() | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Brandschutz nach einer Sanierung | Blumenschein | Planung & Baurecht | 0 | 07.01.2010 11:54 |
Kurze Frage eines Laien zum Thema Altbau-Dachgeschoss und Architektenaufgabenfeld | bln80 | Bauherren & Auftraggeber | 16 | 18.11.2009 12:23 |
Eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss-wie zählt Luftraum? | SvenjaL | Planung & Baurecht | 3 | 13.07.2009 10:56 |
sanierung altbau-whg.eingagstüren | 3dgeplagt | Konstruktion & Technik | 0 | 20.05.2008 11:27 |
Sanierung unter §34 | Blumenschein | Planung & Baurecht | 2 | 02.04.2008 19:25 |